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Enerige & Management > Regulierung - Gate-Closure-Time im Intraday-Stromhandel wird verkürzt
Quelle: Fotolia / Bertold Werkmann
REGULIERUNG:
Gate-Closure-Time im Intraday-Stromhandel wird verkürzt
Von 60 auf 30 Minuten: Die Regulierungsbehörde Acer hat den Vorschlag der ÜNB abgenickt, die „Gate-Closure-Time“ im grenzüberschreitenden Intraday-Handel zu verkürzen.
 
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Acer) hat einem Vorschlag der europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zugestimmt, die Gate-Closure-Time im cross-zonalen Intraday-Stromhandel von 60 auf 30 Minuten vor Lieferung zu verkürzen. Die Gate-Opening-Time bleibt unverändert.

Die Methodik ist im Rahmen der Verordnung zur Kapazitätszuweisung und Engpassbewirtschaftung (CACM-Verordnung) festgelegt worden. Wie Acer am 22. Dezember weiter mitteilte, werden die ersten Übertragungsnetzbetreiber mit der Umsetzung der Neuregelung am 1. Januar beginnen. Der vollständige Rollout hängt von Entscheidungen der nationalen Regulierer ab.

Die europäische Regulierungsbehörde hat den Vorschlag der Übertragungsnetzbetreiber, der auf den 2. Juli dieses Jahres zurückreicht, nach eigenen Angaben um „Klarstellungen und Anpassungen“ ergänzt. So weist Acer etwa darauf hin, dass die Anwendung der 30-minütigen Gate-Closure-Time bis zur Umsetzung der Reform des Elektrizitätsmarktdesigns in nationales Recht optional ist. Das 60-minütige Zeitfenster bleibe bis dahin weiterhin der obligatorische Standard.
 

Redaktion
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Dienstag, 23.12.2025, 09:08 Uhr

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