GASMARKT:
Gasversorger müssen auf Kündigungsrecht hinweisen
Gasversorger müssen nach Auffassung des 2. Kartellsenats des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf ihre Kunden bei einer Preiserhöhung auf ihr Kündigungsrecht aufmerksam machen.
Ein Gasversorger aus Viersen hatte im vergangenen Jahr vor dem Landgericht Mönchengladbach eine Gaskundin auf Zahlung von
mehr als 5 000 Euro verklagt, weil diese sich geweigert hatte, die berechneten Preiserhöhungen für den Zeitraum von September
2005 bis September 2010 zu zahlen. Das Landgericht verurteilte die Beklagte im September 2011 zur Zahlung, die Kundin ging
vor dem OLG in...
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Dienstag, 19.06.2012, 11:35 Uhr
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