• 2G Energy setzt auf Wärmepumpen und Data Center Solutions
  • Risiken für Stromversorgung ab 2030 flexibel beheben
  • Langsamer Erneuerbaren-Ausbau erhöht Emissionen
  • VIK vermisst Planungssicherheit beim Netzentgeltzuschuss
  • Regierung beruft Berater für Wirtschaft und Finanzen
  • 10 Jahre Pariser Klimaabkommen - das ist dabei herausgekommen
  • Wechsel in Holzminden
  • Von Bonn bis Tauberfranken: Neue Partner für Initiative Klimawerke
  • Ernüchterung über russisch-chinesischen Gasdeal
  • Österreich: Regierung will Strom- und Gaspreise festsetzen können
Enerige & Management > Gasnetz - Gasspeicherumlage erhöht sich im Januar 2025
Quelle: Fotolia / zozzzzo
GASNETZ:
Gasspeicherumlage erhöht sich im Januar 2025
Die Trading Hub Europe, Marktgebietsverantwortliche für den deutschen Gasmarkt, hat die Gasspeicherumlage für 2025 festgelegt.
 
Die gegenwärtige Gasspeicherumlage beträgt seit Juli dieses Jahres 2,50 Euro/MWh. Sie war zuvor zum Jahreswechsel 2023/2024 auf 1,86 Euro/MWh angehoben worden. Aufgrund höherer Kosten für Gasbeschaffung und niedrigerer umlagefähiger Mengen hatte die Trading Hub Europe GmbH − kurz THE − die Gasumlage noch einmal angepasst. Für das kommende Jahr hat sie nun die Umlage auf 2,99 Euro je Megawattstunde festgelegt.

Die Umlage soll gemäß §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG dazu beitragen, die gesetzlichen Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen einzuhalten. Hintergrund ist das 2022 in Kraft getretene EnWG, das Maßnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit in Deutschland vorgibt. Die THE hat seitdem verschiedene Schritte unternommen, insbesondere die gezielte Befüllung von Gasspeichern, um die Versorgung in der Heizperiode zu sichern.

Die Höhe der Gasspeicherumlage gründet auf der Bewertung bereits erfolgter sowie geplanter Käufe und Verkäufe von Speichermengen. Auch die umlagefähige Menge spielt eine zentrale Rolle bei der Kalkulation. Bisher wurde die Umlage auf Standardlastprofilmengen (SLP), registrierende Lastgangmessung (RLM) sowie auf Mengen an Grenzübergangs- und virtuellen Kopplungspunkten (GÜP und VIP) erhoben. Die Bundesregierung erhebt ab 2025 die Gasspeicherumlage an den Grenzübergangspunkten zu den Nachbarländern nicht mehr (wir berichteten).

Darum müssen die Kosten für die Gasspeicher allein im Inland über die SLP- und RLM-Mengen eingesammelt werden. THE hat, davon ausgehend, dass der Gesetzgebungsprozess mit Wirkung zum 1. Januar 2025 umgesetzt wird, die Gasspeicherumlage neu berechnet. Dies und ein stärkerer Rückgang der umlagefähigen Mengen als ursprünglich prognostiziert, führte zu der neuen Festlegung.

Die nächste Anpassung der Gasspeicherumlage ist für den 1. Juli 2025 vorgesehen.
 

Davina Spohn
Redakteurin
+49 (0) 8152 9311 18
eMail
facebook
© 2025 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 20.11.2024, 11:55 Uhr

Mehr zum Thema