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Enerige & Management > Recht - Gasspeichergesetz in Kraft getreten
Quelle: Fotolia / vege
RECHT:
Gasspeichergesetz in Kraft getreten
Das neue Gasspeichergesetz ist am 30. April in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass die Gasspeicher in Deutschland zu bestimmten Daten bestimmte Füllstände aufweisen müssen.
 
(dpa) - Damit soll die Versorgungssicherheit im Winter erhöht werden. An jedem 1. November sollen die Speicher künftig zu 90 Prozent gefüllt sein. Mit dem Gesetz werden die Speicherbetreiber in Deutschland verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu füllen. "Vor allem mit Blick auf den kommenden Winter soll so die Vorsorge weiter gestärkt werden und auch heftige Preisausschläge eingedämmt werden", teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.

Deutschland verfüge in Mittel- und Westeuropa über die mit Abstand größten Speicherkapazitäten für Erdgas, hieß es. Die Kapazitäten reichten aus, um Deutschland für einen längeren Zeitraum zu versorgen. Das setze allerdings voraus, dass die Speicher zu Beginn der Heizsaison gut gefüllt seien. Im vergangenen Winter waren die Füllstände historisch niedrig - auch deswegen waren die Großhandelspreise stark gestiegen. In der Folge legten auch die Gaspreise für Endkunden auf breiter Front stark zu.

Eine wichtige Rolle bei der Speicherung soll eine Tochtergesellschaft der deutschen Gaspipeline-Betreiber spielen - der Marktgebietsverantwortliche, der für die deutsche Gasmarktorganisation zuständig ist. Die Trading Hub Europe GmbH (THE) soll neben der normalen, marktgetriebenen Gaseinspeicherung durch Ausschreibungen von Speichermengen einen zusätzlichen Anreiz schaffen, die Speicher früh zu befüllen. Reichen die Ausschreibungen nicht, soll das Unternehmen auch selbst Gas zur Einlagerung kaufen. 
 

dpa
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Montag, 02.05.2022, 08:30 Uhr

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