KOMMENTAR:
Gaspreise auf juristischem Basar
Dem so genannten „kleinen Mann" gefällt es nicht, wenn er Strafe für kleinere oder größere Gaunereien bezahlen muss, die Gerichte mit ihm gnadenlos sind, und er gleichzeitig mitbekommt, dass es bei den „Großen" keine Urteile, sondern Vergleiche gibt.
Die Begründung für Vergleiche ist meist die: Die Beweislage ist so schwierig, dass unter Umständen jahrelange juristische
Auseinandersetzungen nötig sind, um zu einem ungewissen Urteil zu kommen, also kommt man sich entgegen. Einen solchen Vergleich
ist jetzt der Präsident des Bundeskartellamtes, Bernhard Heitzer, mit 29 Gasversorgungsunternehmen eingegangen, gegen die
seine Behörde...
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Mittwoch, 03.12.2008, 15:14 Uhr
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