• Händler: Angst vor Frankreichs künftiger Energiepolitik
  • Innio stellt 53-MW-Kraftwerk auf Wasserstoff um
  • Konsultationen zum Kraftwerkssicherheitsgesetz beginnen
  • Westfalen-Gruppe will Rekordergebnis 2024 wiederholen
  • Pipelines als wesentliche Säule der H2-Versorgung
  • Koalition einigt sich auf Haushalt mit Wachstumsimpulsen
  • Wintershall Dea erhält erste CCS-Lizenz in Dänemark
  • Rheinenergie plant Europas größte Flusswärmepumpe
  • Das „Recht auf Ernte von Sonnenstrom“ ist etabliert
  • Neue Gesellschaft für mehr grüne Energie in Heilbronn
Enerige & Management > Vertrieb - Gasag nivelliert Grundversorgungstarif
Quelle: Fotolia / Photo-K
VERTRIEB:
Gasag nivelliert Grundversorgungstarif
Das Berliner Energieunternehmen Gasag hat die Erdgaspreise für Bestands- und Neukunden in der Grundversorgung angeglichen.
 
Wie Anfang März angekündigt, hat Gasag die Erdgaspreise für Bestandskunden in der Grundversorgung zum 1. Mail erhöht. Bei einem Jahresverbrauch bis 15.000 kWh beträgt der Arbeitspreis jetzt brutto 10,92 Cent. Kunden, die vor dem 2. Dezember vergangenen Jahres einen Vertrag abgeschlossen hatten, zahlten bisher 8,46 Cent je kWh. Bei einem Jahresverbrauch bis 96.000 kWh beträgt der neue Arbeitspreis 10,45 Cent (bisher: 7,98 Cent), bei höheren Verbräuchen kostet die kWh 10,33 Cent (bisher: 7,87 Cent).

Und wie angekündigt, hat das der Berliner Versorger das Tarifsplitting zwischen Bestands- und Neukunden beendet – die Tarife ab Mai gelten einheitlich für alle Kunden in der Grundversorgung. Die Grundpreise sind unverändert geblieben. Sie betragen je nach Jahresverbrauch brutto 9,52, 15,47 und 24,99 Euro pro Monat.

Kunden, die ab 2. Dezember in die Grund- oder Ersatzversorgung der Gasag kamen, bezahlten bis Ende April gut 10 Cent mehr für die Kilowattstunde als Bestandskunden. Der Neukunden-Tarif betrug bei einem Verbrauch bis 15.000 kWh im Jahr 18,73 Cent. Bis 96.000 kWh waren es 18,25 Cent, darüber 18,14 Cent.

Die Split-Tarife der Gasag hatten im Januar das Landgericht Berlin beschäftigt. Geklagt hatte der Energieanbieter Lichtblick. Das Gericht hielt das Preismodell der Gasag nicht für unzulässig. Gasag und Lichtlblick haben sich, wie beiden Unternehmen gegenüber E&M erklären, gütlich geeinigt. „Das Tarifssplitting war ohnehin nur für eine befristete Zeit geplant“, sagt eine Sprecherin der Gasag.
 

Manfred Fischer
© 2024 Energie & Management GmbH
Montag, 02.05.2022, 13:20 Uhr

Mehr zum Thema