
Bild: Jonas Rosenberger / E&M
STROMNETZ:
Für Next ist das Mischpreisverfahren weiterhin falsch
Der Anbieter von virtueller Kraftwerksleistung, Next Kraftwerke, sieht das Mischpreisverfahren im Regelenergiemarkt nicht als zielführend.
Seit dem 16. Oktober 2018 gilt das sogenannten Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt. Ursprünglich wollte die Bundesnetzagentur bereits
am 12. Juli mit dem Mischpreisverfahren eine neue Festsetzung für die Gebote am Sekundär- und Minutenreservemarkt einführen. Das
Oberlandesgericht Düsseldorf hat aber am 11. Juli einen Eilantrag des Kölner Unternehmens Next Kraftwerke...
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Montag, 28.01.2019, 16:58 Uhr
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