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FINANZIERUNG:
Für mehr Investitionen in die Energiewende
Mit einer neuen Fördermaßnahme will die Bundesregierung den Unternehmen in Kohlerevieren und strukturschwachen Kraftwerksstandorten unter die Arme greifen. 
 
Die neue Fördermöglichkeit findet im Rahmen der sogenannten „STARK“-Förderung statt. Die Abkürzung steht für „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und Kraftwerksstandorten“ und zielt auf Unternehmensinvestitionen in Kohlerevieren und strukturschwachen Kraftwerksstandorten ab. Sieben Bundesländer profitieren von dieser neuen Förderung: Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Niedersachsen und Thüringen.

Die Förderhöhe soll in der Regel 15 Prozent der förderfähigen Kosten betragen, wobei die maximale Fördersumme pro Unternehmen bei 150 Millionen Euro liegt. In bestimmten Fällen, wie bei kleineren oder mittleren Unternehmen oder in strukturschwachen Gebieten, kann die Förderung um bis zu 20 Prozent auf eine maximale Fördersumme von 200 Millionen Euro erhöht werden.

Die neue Fördermöglichkeit ist Teil eines umfangreicheren Maßnahmenpakets zur Unterstützung der Kohleregionen, das mit insgesamt 41,09 Milliarden Euro ausgestattet ist. Diese Mittel sollen bis 2038 zur Verfügung stehen und gründen auf den Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Die Bundesregierung setzt damit ihre Unterstützung für die betroffenen Regionen fort, die im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) beschlossen wurde

Hintergrund dieser Förderung ist der Kohleausstieg, der betroffene Regionen vor besondere Herausforderungen stellt. Die Förderung soll diesen Gebieten dabei helfen, neue Produktionsstätten aufzubauen und damit wirtschaftliche Perspektiven zu schaffen.

Damit will die Bundesregierung Investitionen in innovative Technologien, die die Energiewende unterstützen, fördern − etwa die Produktion von Batterien, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und CCS-Verfahren. Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) kann diese Fördermaßnahme einen bedeutenden Impuls für nachhaltige Wertschöpfung und die Schaffung hochwertiger Industriearbeitsplätze in den Kohleregionen liefern. 

Die Förderbekanntmachung ist eine Erweiterung der „STARK“-Richtlinie um die Kategorie „Transformationstechnologien“. Unternehmen sind nun aufgerufen, ihre Projektskizzen bei dem Projektträger VDI/VDE-IT  einzureichen. Die Frist hierzu endet am 6. Dezember. 

Die Auswahl der Projekte erfolgt, so erklärt es das Bundeswirtschaftsministerium, in enger Abstimmung mit den jeweiligen Bundesländern. Diese müssen vor der endgültigen Auswahl der Projekte deren jeweilige strukturpolitischen Bedeutung bewerten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Anbindung der Regionen an die Wertschöpfungsketten der erneuerbaren Energien. Projekte, die in diese Bereiche investieren, tragen laut Ministerium zur wirtschaftlichen Stärkung der Regionen bei, sondern unterstützen auch die nationale und europäische Energiewende.
 

Davina Spohn
Redakteurin
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Mittwoch, 16.10.2024, 16:48 Uhr

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