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Enerige & Management > Recht - Fünf statt zwei Jahre Gewährleistung
Bild: aerogondo_fotolia
RECHT:
Fünf statt zwei Jahre Gewährleistung
Die Eigentümerin einer Auf-Dach-Photovoltaikanlage hat vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen: Demnach gilt bei einer solchen Anlage die für Bauwerke übliche „lange Verjährungsfrist“.
 
Wann verjähren Gewährleistungsansprüche bei einer auf dem Dach installierten Photovoltaik-Anlage? Mit dieser Frage mussten sich die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) auseinandersetzen und entschieden sich (Urteil vom 2. Juni 2016 – VII ZR 348/13) für die längere Verjährungsfrist von fünf Jahren. Die in diesem Fall auf dem Dach einer Tennishalle nachträglich errichtete...

 
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Freitag, 03.06.2016, 13:48 Uhr