ENTSORGUNG:
Fristverlängerung ausgeschlossen
Ab 1. Juni 2005 darf Abfall nur noch vorbehandelt abgelagert werden. So schreibt es die Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASi) vor. Eine Fristverlängerung für entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften, die trotz mehr als 10jähriger Kenntnis dieser Verordnung noch keine entsprechenden Maßnahmen getroffen haben, ist ausgeschlossen.
Dr.-Ing. E. h. Dietrich Ruchay, Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung Wasser- und Abfallwirtschaft im Bundesumweltministerium,
sagte heute auf einem Fachkongress in Berlin, es sei an der Zeit, harte Bandagen für „Verschlepper“ anzusetzen. Jede Kommune
müsse jetzt verstehen, dass der Termin 2005 ernst gemeint sei. Wer bis dahin seine Abfälle nicht TASi-gerecht...
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Mittwoch, 05.06.2002, 14:25 Uhr
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