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Frist für Anzeige der Grundzuständigkeit abgelaufen
Die Netzgesellschaften im Eon-Konzern werden in ihren Gebieten die Rolle des Grundzuständigen Messstellenbetreibers ausüben.
Wer als sogenannter Grundzuständiger Messstellenbetreiber seine Dienstleistungen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes
anbieten möchte, musste dies bis zum 30. Juni dieses Jahres der Bundesnetzagentur anzeigen. Auch die Netz-Tochtergesellschaften von Eon Deutschland haben dies getan
und sind damit formal zum Messstellenbetrieb berechtigt.Wie viele Unternehmen insgesamt bei der...
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Donnerstag, 06.07.2017, 16:59 Uhr
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