RECHT:
Freier Markt für Strom aus erneuerbarer Energie
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG, verpflichtet die Netzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und mit Mindestpreisen zu vergüten. Der Stromproduzent dagegen muss nicht an den Netzbetreiber verkaufen, behaupten Christian Held und Dr. Martin Altrock*.
In bestimmten Marktsituationen ist die Stromerzeugung etwa aus Klärgas, Biomasse oder Wind bereits heute marktfähig. Dies
ist immer dann der Fall, wenn das Marktpreisniveau, das sich etwa im Börsenpreis niederschlägt, über das Niveau der EEG-Vergütungen
steigt. Es stellt sich dann die Frage, ob ein Anlagenbetreiber den Strom in diesen Spitzenlastzeiten ausschließlich an den
zur Abnahme...
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Dienstag, 23.03.2004, 08:59 Uhr
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