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Enerige & Management > Effizienz - Förderprogramme werden neu strukturiert
Bild: Fotolia.com, Dario Sabljak
EFFIZIENZ:
Förderprogramme werden neu strukturiert
Um bei der energetischen Gebäudesanierung in Deutschland schneller voranzukommen, werden die entsprechenden Förderprogramme ab 2021 neu strukturiert.
 
Bis 2050 will die Bundesregierung einen klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland erzielen. Um das zu erreichen, werden energieeffizientere Gebäude und ein höherer Anteil erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch benötigt. Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), einem Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, wird die Bundesregierung ab 2021 ihre energetische Gebäudeförderung neu strukturieren.

Die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich werden mit der neuen BEG in einem vereinfachten Förderangebot gebündelt. Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen, die jeweils in einer Zuschussvariante oder einer Kreditvariante angeboten werden. Mit den Teilprogrammen werden Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden (BEG WG) beziehungsweise Nichtwohngebäuden (BEG NWG), sowie Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM) gefördert.

Bereits zum 1. Januar 2021 startet die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Teilprogramm BEG EM durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme.

Die beiden anderen Programme BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau im 2021 geplant.

Bei der Entscheidung, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollten, unterstützt zudem die „Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) beziehungsweise die „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" (EBN) mit einem Zuschuss in Höhe von 80 %. Anträge für eine Förderung müssen vor Maßnahmenbeginn beim Bafa gestellt werden.

Die neue Richtlinie EBN ersetzt ab Januar 2021 die Förderung für die „Energieberatung im Mittelstand" (EBM) und „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen" (EBK).
 

Peter Koller
Redakteur
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Montag, 14.12.2020, 14:20 Uhr

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