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Enerige & Management > Berater - Förderprogramm für Contracting-Beratung
Bild: Shutterstock
BERATER:
Förderprogramm für Contracting-Beratung
Seit diesem Jahr gibt es eine neue Förderung für eine Contracting-Orientierungsberatung von der Bafa. Die Förderung findet sich als Modul im neuen Programm zu Energieberatung.
 
Die neue „Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ ersetzt die Förderung für die „Energieberatung im Mittelstand (EBM)“ und „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen (EBK)“. Das neue Förderprogramm gliedert sich in drei Module, die voneinander unabhängig in Anspruch genommen werden können.

Im Modul 1 werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) entsprechen. Ansatzpunkte für ein Energieaudit sind laut der Bafa insbesondere die Bereiche Produktionsprozesse und -anlagen, Querschnittstechnologien und Transport wie auch allgemein das Nutzerverhalten.

Im Modul 2 werden Energieberatungen bezuschusst: Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotenziale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.

Das Modul 3 ist für die Förderung von Contracting-Orientierungsberatungen vorgesehen. Gefördert werden Energieberatungen zur Eignungsprüfung und Vorbereitung für die Umsetzung eines Contracting-Modells mit vertraglicher Einspargarantie. Bei der Orientierungsberatung müssen verschiedene Mindestbestandteile berücksichtigt werden, beispielsweise die Zusammenstellung eines geeigneten Gebäudepools oder Abschätzung des erwarteten Investitionsvolumens.

Die Förderung einer Energieberatung für denselben Antragssteller und Beratungsgegenstand kann frühestens vier Jahre nach Auszahlung erneut beantragt werden. Hierbei sind auch Auszahlungen zu Vorgängerrichtlinien zu berücksichtigen.
Antragsberechtigt für alle Fördermodule sind zum Beispiel kleine und mittlere Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise) sowie kommunale Zweckverbände.

Nicht antragsberechtigt sind hingegen Unternehmen, die auf eigenes Personal mit der für eine Zulassung nach dieser Richtlinie erforderlichen Qualifikation zurückgreifen könnten. Der VKU rät daher kommunalen Unternehmen vor einer etwaigen Beantragung von Fördermitteln, sich zu diesem Punkt mit dem Bafa in Verbindung zu setzen.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Bafa 
 

Heidi Roider
Redakteurin und Chefin vom Dienst
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Mittwoch, 14.04.2021, 10:01 Uhr

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