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RECHT:
Flugverkehr lässt Windkraft in Hamburgs Hafen Luft zum Atmen
Flughafen versus Hafen: Ein Anflugkorridor für den Luftverkehr erschwerte bis zuletzt den Ausbau der Windenergie. Eine außergerichtliche Einigung hilft nun den Ökoplänen im Binnenhafen.
Die Frage der Lufthoheit über dem Hamburger Hafen ist nun beantwortet: Der Flugzeugverkehr dreht ein wenig bei, damit die
Windenergie mehr Luft zum Atmen bekommt. Ein Luftkorridor hatte den Zuwachs von Turbinen im Hafen bis zuletzt eingeschränkt.
Zum Hintergrund: Jeder Flughafen verfügt über Einflugzonen, die auch für den Fall eines Sichtfluges zur Verfügung stehen müssen. Wer eine Maschine auf Sicht fliegt und zum Landen bringen will, benötigt dafür in dem ausgewiesenen Korridor Orientierungspunkte, sogenannte Pflichtmeldepunkte. Windkraftanlagen würden diesen buchstäblich im Wege stehen.
So auch im Fall des Hamburger Hafens. Hier gibt es ambitionierte Pläne, den Umschlagplatz mit mehr erneuerbarer Energie zu versorgen. Erst recht, seit der Hamburger Senat in einem Masterplan bis zu 43 zusätzliche Standorte für die Windkraft identifiziert hat. Der Haken an der Sache: Neben Artenschutzbelangen war die Sicherheit des nahe gelegenen Hamburger Flughafens zu berücksichtigen.
Und hier bissen sich die Windkraftpläne im Hafen lange mit dem Anflugkorridor des Flughafens. Die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft war in einen Fall eingebunden, der den Standort einer geplanten Windenergieanlage zum Gegenstand hatte, die das Klärwerk des Hafens mit Ökostrom versorgen soll.
Die geltende Rechtslage hätte den Bau verhindert. Zwei Pflichtmeldepunkte über dem Autobahnkreuz Hamburg und der Köhlbrandbrücke führten die Sichtflugstrecke über den Teil des Hafens, in dem die Windkraftanlage entstehen soll. Allerdings kam es laut Maslaton zu einer außergerichtlichen Einigung. Die Flugsicherung und andere Behörden ließen demnach zu, die Pflichtmeldepunkte und die Sichtflugstrecke zu verlegen.
Jetzt liegt der Sichtflugkorridor entlang neuer Punkte, an einer Brücke über der Bahnlinie Lüneburg-Hamburg und am Rangierbahnhof Veddel (Spreehafen). Über den konkreten Klärwerk-Fall hinaus, sind die potenziellen Windkraftflächen des Hamburger Hafens nicht mehr tangiert. Für Maslaton ist es der Beweis, dass „Windenergie und Luftverkehr Hand in Hand gehen können“. Die dafür erforderlichen Zutaten: entsprechender politischer Wille, fachliche und luftverkehrsrechtliche Expertise sowie Behörden, „die sich nicht auf das Verhindern beschränken“.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) freut sich, dass „der Ausbau der Windenergie in Hamburg endlich einen entscheidenden Schritt vorankommen könnte“. Weil der Anflugkorridor nun weiter im Osten liegt, könnten „deutlich mehr“ als die zuletzt sieben möglichen Turbinen im Hafen eine Genehmigung erhalten. Ob alle 43 im Masterplan genannten Anlagen zu erreichen sind, bleibe abzuwarten, da der Hamburger Hafen auch in anderen Rechtsfragen eine Sonderrolle einnehme.
Zum Hintergrund: Jeder Flughafen verfügt über Einflugzonen, die auch für den Fall eines Sichtfluges zur Verfügung stehen müssen. Wer eine Maschine auf Sicht fliegt und zum Landen bringen will, benötigt dafür in dem ausgewiesenen Korridor Orientierungspunkte, sogenannte Pflichtmeldepunkte. Windkraftanlagen würden diesen buchstäblich im Wege stehen.
So auch im Fall des Hamburger Hafens. Hier gibt es ambitionierte Pläne, den Umschlagplatz mit mehr erneuerbarer Energie zu versorgen. Erst recht, seit der Hamburger Senat in einem Masterplan bis zu 43 zusätzliche Standorte für die Windkraft identifiziert hat. Der Haken an der Sache: Neben Artenschutzbelangen war die Sicherheit des nahe gelegenen Hamburger Flughafens zu berücksichtigen.
Und hier bissen sich die Windkraftpläne im Hafen lange mit dem Anflugkorridor des Flughafens. Die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft war in einen Fall eingebunden, der den Standort einer geplanten Windenergieanlage zum Gegenstand hatte, die das Klärwerk des Hafens mit Ökostrom versorgen soll.
Die geltende Rechtslage hätte den Bau verhindert. Zwei Pflichtmeldepunkte über dem Autobahnkreuz Hamburg und der Köhlbrandbrücke führten die Sichtflugstrecke über den Teil des Hafens, in dem die Windkraftanlage entstehen soll. Allerdings kam es laut Maslaton zu einer außergerichtlichen Einigung. Die Flugsicherung und andere Behörden ließen demnach zu, die Pflichtmeldepunkte und die Sichtflugstrecke zu verlegen.
Jetzt liegt der Sichtflugkorridor entlang neuer Punkte, an einer Brücke über der Bahnlinie Lüneburg-Hamburg und am Rangierbahnhof Veddel (Spreehafen). Über den konkreten Klärwerk-Fall hinaus, sind die potenziellen Windkraftflächen des Hamburger Hafens nicht mehr tangiert. Für Maslaton ist es der Beweis, dass „Windenergie und Luftverkehr Hand in Hand gehen können“. Die dafür erforderlichen Zutaten: entsprechender politischer Wille, fachliche und luftverkehrsrechtliche Expertise sowie Behörden, „die sich nicht auf das Verhindern beschränken“.
Der Bundesverband Windenergie (BWE) freut sich, dass „der Ausbau der Windenergie in Hamburg endlich einen entscheidenden Schritt vorankommen könnte“. Weil der Anflugkorridor nun weiter im Osten liegt, könnten „deutlich mehr“ als die zuletzt sieben möglichen Turbinen im Hafen eine Genehmigung erhalten. Ob alle 43 im Masterplan genannten Anlagen zu erreichen sind, bleibe abzuwarten, da der Hamburger Hafen auch in anderen Rechtsfragen eine Sonderrolle einnehme.
Volker Stephan
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Donnerstag, 21.08.2025, 16:48 Uhr
Donnerstag, 21.08.2025, 16:48 Uhr
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