ENERGIEHANDEL:
Finanzdienstleister mit „europäischem Pass“
Die Liberalisierung der Energiemärkte in Europa schreitet seit Jahren parallel voran. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Energiehandels werden aber erst jetzt auf eine einheitliche Grundlage gestellt.
Mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 30. April dieses Jahres trat die EU-Richtlinie über Märkte
für Finanzinstrumente (2004/39/EG) in Kraft. Diese wird erstmals einen europaweiten Rechtsrahmen für die Ausführung von Handelsaufträgen
durch Finanzdienstleister, Börsen und alternative Handelssysteme schaffen. Die Richtlinie nimmt, wie unter Erwägung 4 auf
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Freitag, 28.05.2004, 11:48 Uhr
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