• EU-Klimabeirat rät zum Ankurbeln von CO2-Entnahmen
  • Pilotprojekt für lokale Energiegemeinschaft in Oberfranken gestartet
  • Deutlich höhere Day-ahead-Preise zu erwarten
  • EnBW: Landkreise stimmen für Milliarden-Spritze
  • Lex Sauerland: Erste Klagen gegen Zeitspiel der Behörden
  • RWE plant Vermarktung weiterer Kapazitäten
  • Gebündelte Kräfte für den digitalen Netzausbau
  • 100 Millionen Euro für Wasserstoff im Ländle
  • Wasserkraft für Rolls-Royce
  • Umfrage unter Energieunternehmern zeigt Verunsicherung
Enerige & Management > Regulierung - Festlegung zu Paragraf-19-Umlage geplant
Hauptsitz der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
REGULIERUNG:
Festlegung zu Paragraf-19-Umlage geplant
Unternehmen, die Erdgas sparen (müssen), sollen nicht durch erhöhte Netzentgelte im Strombereich bestraft werden. Die Bundesnetzagentur hat nun ein Verfahren dazu eingeleitet.
 
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren „zur Festlegung eines Anspruchs auf Weitergeltung von Vereinbarungen über individuelle Netzentgelte eingeleitet“, die die Nutzung des Stromnetzes durch Großunternehmen betrifft, teilte die Behörde mit. Zwar geht es hierbei um Stromnetzentgelte, genauer um die sogenannte Paragraf-19-Umlage. Hintergrund ist aber die aktuelle Gasknappheit in Deutschland.

Denn wie die Behörde schreibt, sollen Unternehmen, die im Zusammenhang mit den erheblich reduzierten Gas-Gesamtimportmengen bereit und in der Lage wären, ihren Gasbezug und somit auch ihre Produktion zu reduzieren, nicht bei ihrem Strombezug dafür bestraft werden. Viele dieser Unternehmen kommen auch in den Genuss des Paragrafen 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Er billigt stromintensiven Industrien mit einer Netznutzung von mindestens 7.000 Stunden im Jahr eine Entlastung von den anfallenden Netzentgelten zu.

Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Internetseite die Eckpunkte der beabsichtigen Festlegung zur Konsultation veröffentlicht. Zuständig ist die Beschlusskammer 4. Stellungnahmen sind bis zum 5. Oktober möglich.

Das entsprechende Dokument „Eckpunkte für die Festlegung “ kann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden.
 

Stefan Sagmeister
Chefredakteur
+49 (0) 8152 9311 33
eMail
facebook
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 08.09.2022, 16:47 Uhr

Mehr zum Thema