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Enerige & Management > Gastbeitrag - Fernwärme: Die Politik zwischen Anspruch und Realität
Quelle: E&M
GASTBEITRAG:
Fernwärme: Die Politik zwischen Anspruch und Realität
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, hält den Ausbau der Wärmenetze bei gleichzeitiger Dekarbonisierung für möglich, wenn die Regierung jetzt handelt.
 
Fernwärme soll dekarbonisiert, verdichtet und ausgebaut werden, um die Klimaziele zu erreichen. Das Wärmeplanungsgesetz schreibt schrittweise steigende Quoten für die Nutzung von erneuerbaren und klimaneutralen Energien in den Wärmenetzen vor. Spätestens ab dem Jahr 2045 müssen Fernwärmenetze laut Gesetz vollständig klimaneutral betrieben werden. 

Bereits im Juni 2023 wurden in der Erklärung zum Fernwärmegipfel hohe Neuanschlussraten an Wärmenetze proklamiert: 100.000 Neuanschlüsse von Gebäuden pro Jahr sollen es sein, um den Anteil der Fernwärme an der Wärmeversorgung zu steigern. Bis 2045 wäre das eine Verdreifachung der Anzahl angeschlossener Gebäude.

Was ist daraus geworden? Trotz der vor über zwei Jahren vereinbarten Maßnahmen, die den rechtlichen Rahmen für den notwendigen Aus- und Umbau der Wärmenetze schaffen sollten, ist bislang zu wenig geschehen. Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Fernwärmenetze zeigen nicht die erforderlichen Anreize und sind oft sogar hinderlich. Wenn der bisherige politische Kurs beibehalten wird, stehen sowohl der notwendige Ausbau und die Nachverdichtung als auch die Dekarbonisierung der Wärmenetze bis 2045 ernsthaft infrage.

Dafür gibt es mehrere Gründe. Drei besonders relevante greife ich heraus:

1. Die Wärmelieferverordnung bremst den Ausbau von Wärmenetzen. Sie gilt für den vermieteten Gebäudebestand. Da Wärmenetze vor allem in verdichteten Stadtgebieten betrieben werden, sind vermietete Bestandsgebäude die größte Kundengruppe der Wärmenetzbetreiber. Hier liegt zugleich das größte Potenzial für Nachverdichtung und Netzerweiterung. Das Problem: Neuanschlüsse an ein Wärmenetz dürfen keine höheren Betriebskosten verursachen als die bisherige - meist fossile - Heizung.

Dieses Ungleichgewicht behindert eine sozial verträgliche Wärmewende: Aufgrund der zukünftig deutlich steigenden CO2-Preise wäre ein Festhalten an der bisherigen Vergleichssystematik ein Pyrrhussieg für die Verbraucher, da der Wechsel auf eine kostengünstige, dekarbonisierte Heizung unnötig verzögert und an teuren fossilen Brennstoffen festgehalten wird. Daher sollte zusätzlich die Vergangenheitsbetrachtung durch einen zukunftsgewandten Betriebskostenvergleich zwischen den GEG-konformen Erfüllungsoptionen ersetzt werden.

Außerdem dürfen beim Austausch der Heizung die Investitionskosten in der Regel nicht über die Betriebskosten abgerechnet werden. Jedoch kann der Vermieter für eine dezentrale klimaneutrale Eigenversorgung die Kaltmiete bis zu einem bestimmten Betrag anheben. Der Fernwärmeversorger erhebt dagegen einen Wärmepreis, der auch Deckungsbeiträge für die Investitionen beinhaltet.

Letztendlich können also Investitionskosten für Wärmenetzanschlüsse nicht in gleichem Maß auf die Miete umgelegt werden wie bei wärmenetzunabhängigen Heizungen. In der Praxis führt das dann dazu, dass sich Vermieter häufig für die Eigenlösung entscheiden, unabhängig davon, welche Option für die Gesamtmiete am günstigsten wäre. Trotz dieser Fehlanreize ist die Wärmelieferverordnung bislang unverändert geblieben.

2. Die bislang veranschlagten Fördermittel reichen nicht aus, um alle Wärmenetze zu finanzieren. Mehrere Studien (u.a. Fortschrittsmonitor von BDEW und EY  oder Prognos ) zeigen, dass der tatsächliche Förderbedarf für Wärmenetze mehr als dreimal so hoch liegt wie bisher angenommen und in den Förderprogrammen vorgesehen ist. Zwar haben viele Unternehmen trotz knapper Mittel begonnen zu investieren, doch die Ungewissheit über das langfristige Fördervolumen bremst weitere Vorhaben. Die beiden zentralen Fördermöglichkeiten bestehen über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW). Klar ist: Es braucht einen Hochlauf der BEW auf zunächst mindestens 3,5 Milliarden Euro pro Jahr und eine verlässliche Verstetigung der Förderung für die Zukunft.

3. Mit der Wärmeplanung haben Kommunen ein strategisches Instrument für den Ausbau der Wärmenetze, doch vielerorts besteht Unsicherheit bei der Umsetzung. Entscheidend ist, diese zu verringern, etwa durch verbindliche Qualitätsstandards für Wärmepläne und eine gesicherte Finanzierung der Wärmewende. Die Finanzierung könnte z.B. durch die Einrichtung eines Fonds flankiert werden, der Anreize für Kapitalbeteiligungen schafft und die Eigenkapitalausstattung der investierenden Unternehmen stärkt.

Die Wärmewende ist die Königsdisziplin der Energiewende und ein zentraler Baustein der Klimaschutzpolitik. Fernwärme wird essenzieller Baustein, nicht nur für eine klimaneutrale, sondern auch für eine sozialverträgliche Wärmeversorgung. Der Ausbau und die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung setzen zudem starke Impulse für die regionale Wirtschaft. Die Energiewirtschaft ist bereits aktiv, nun kommt es darauf an, dass die neue Regierung die richtigen Rahmenbedingungen setzt.
 
Kerstin Andreae
Quelle: BDEW
 

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Freitag, 29.08.2025, 11:53 Uhr

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