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WASSERSTOFF:
Fernleitungsnetzbetreiber fordern flexible H2-Regulierung
Die Bundesnetzagentur konsultiert erneut die Regeln für den Wasserstoffmarkt. Die Fernleitungsnetzbetreiber fordern eine flexible Regulierung, die sich dem Markthochlauf anpasst.
Die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) bringen sich aktiv in die zweite Konsultation der Bundesnetzagentur zur künftigen
Wasserstoff-Regulierung ein. In ihren Stellungnahmen fordern sie ein dynamisches Marktdesign, das sich flexibel an die Entwicklung
des Wasserstoffsektors anpassen lässt.
Es geht um die Festlegungen „WaKandA“ und „WasABi“, die wesentliche Eckpfeiler des künftigen Wasserstoff-Marktdesigns definieren sollen. Die Festlegung „WaKandA“ (Wasserstoff-Kapazitäts- und Netzzugangsregulierung auf der Anbindungs- und Anwendungsseite) regelt die Rahmenbedingungen für den Netzzugang und die Kapazitätsvergabe im Wasserstoffnetz. „WasABi“ (Wasserstoff-Abrechnung und Bilanzierung) legt fest, wie die Abrechnung und Bilanzierung von Wasserstoffflüssen organisiert werden soll (wir berichteten).
Die FNB begrüßen einheitliche Marktregeln, insbesondere die Einführung einer fortlaufenden Bilanzierung kombiniert mit einem sogenannten „Helper/Causer-System“. Dieses Modell sorgt dafür, dass Unternehmen, die durch Ungleichgewichte im Netz zusätzliche Kosten verursachen (Causer), diese anteilig übernehmen müssen. Unternehmen, die zur Netzstabilität beitragen (Helper), werden entsprechend entlastet.
FNB: Fristen an realen Markthochlauf koppeln
„Eine Festlegung bis zur Mitte des Jahres schafft Sicherheit für die Marktteilnehmer“, sagte Barbara Fischer, Geschäftsführerin des FNB Gas. Sie unterstreicht zudem, Umsetzungsfristen an den realen Markthochlauf und den IT-Anpassungsbedarf zu koppeln. Die Netzbetreiber fordern zudem, dass Kapazitätsprodukte und Entgelte an die Phasen des Wasserstoff-Markthochlaufs angepasst sein müssen. „Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen auf der Produktions- und Abnahmeseite in den einzelnen Clustern – aber auch des Marktes generell – sollten die Netzzugangsregeln grundsätzlich als lernende Regulierung dynamisch angepasst werden können. Nur so kann der Hochlauf optimal unterstützt werden“, so Fischer weiter.
Mit der Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes durch die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr schreitet die Umsetzung der Infrastruktur weiter voran. Die FNB planen, bereits 2025 erste Leitungsabschnitte in Betrieb zu nehmen. Insgesamt soll das Wasserstoff-Kernnetz eine Länge von über 9.000 Kilometern umfassen und zum großen Teil auf bestehende Erdgasleitungen aufbauen (wir berichteten).
Der Verband FNB Gas vertritt die überregionalen Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland und koordiniert die integrierte Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff. Mitglieder sind unter anderem Open Grid Europe, Gascade Gastransport und Thyssengas.
Die jeweilige Stellungnahme zu „WaKandA“ und „WasABi “ finden sich auf den Internetseiten der FNB Gas.
Es geht um die Festlegungen „WaKandA“ und „WasABi“, die wesentliche Eckpfeiler des künftigen Wasserstoff-Marktdesigns definieren sollen. Die Festlegung „WaKandA“ (Wasserstoff-Kapazitäts- und Netzzugangsregulierung auf der Anbindungs- und Anwendungsseite) regelt die Rahmenbedingungen für den Netzzugang und die Kapazitätsvergabe im Wasserstoffnetz. „WasABi“ (Wasserstoff-Abrechnung und Bilanzierung) legt fest, wie die Abrechnung und Bilanzierung von Wasserstoffflüssen organisiert werden soll (wir berichteten).
Die FNB begrüßen einheitliche Marktregeln, insbesondere die Einführung einer fortlaufenden Bilanzierung kombiniert mit einem sogenannten „Helper/Causer-System“. Dieses Modell sorgt dafür, dass Unternehmen, die durch Ungleichgewichte im Netz zusätzliche Kosten verursachen (Causer), diese anteilig übernehmen müssen. Unternehmen, die zur Netzstabilität beitragen (Helper), werden entsprechend entlastet.
FNB: Fristen an realen Markthochlauf koppeln
„Eine Festlegung bis zur Mitte des Jahres schafft Sicherheit für die Marktteilnehmer“, sagte Barbara Fischer, Geschäftsführerin des FNB Gas. Sie unterstreicht zudem, Umsetzungsfristen an den realen Markthochlauf und den IT-Anpassungsbedarf zu koppeln. Die Netzbetreiber fordern zudem, dass Kapazitätsprodukte und Entgelte an die Phasen des Wasserstoff-Markthochlaufs angepasst sein müssen. „Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen auf der Produktions- und Abnahmeseite in den einzelnen Clustern – aber auch des Marktes generell – sollten die Netzzugangsregeln grundsätzlich als lernende Regulierung dynamisch angepasst werden können. Nur so kann der Hochlauf optimal unterstützt werden“, so Fischer weiter.
Mit der Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes durch die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr schreitet die Umsetzung der Infrastruktur weiter voran. Die FNB planen, bereits 2025 erste Leitungsabschnitte in Betrieb zu nehmen. Insgesamt soll das Wasserstoff-Kernnetz eine Länge von über 9.000 Kilometern umfassen und zum großen Teil auf bestehende Erdgasleitungen aufbauen (wir berichteten).
Der Verband FNB Gas vertritt die überregionalen Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland und koordiniert die integrierte Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff. Mitglieder sind unter anderem Open Grid Europe, Gascade Gastransport und Thyssengas.
Die jeweilige Stellungnahme zu „WaKandA“ und „WasABi “ finden sich auf den Internetseiten der FNB Gas.

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Montag, 10.03.2025, 09:20 Uhr
Montag, 10.03.2025, 09:20 Uhr
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