• EU-Klimabeirat rät zum Ankurbeln von CO2-Entnahmen
  • Pilotprojekt für lokale Energiegemeinschaft in Oberfranken gestartet
  • Deutlich höhere Day-ahead-Preise zu erwarten
  • EnBW: Landkreise stimmen für Milliarden-Spritze
  • Lex Sauerland: Erste Klagen gegen Zeitspiel der Behörden
  • RWE plant Vermarktung weiterer Kapazitäten
  • Gebündelte Kräfte für den digitalen Netzausbau
  • 100 Millionen Euro für Wasserstoff im Ländle
  • Wasserkraft für Rolls-Royce
  • Umfrage unter Energieunternehmern zeigt Verunsicherung
Enerige & Management > Gasnetz - Fernleitungsnetzbetreiber dürfen offiziell neu planen
Quelle: Shutterstock / CDuschinger
GASNETZ:
Fernleitungsnetzbetreiber dürfen offiziell neu planen
Die Bundesnetzagentur hat die Bestätigung des Szenariorahmens für den Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032 neu beschieden.
 
Der Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine am 24. Februar und die einhergehende Reduzierung und dann der Stopp der russischen Gaslieferungen nach Deutschland haben den aktuellen Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas) 2022–2032 obsolet gemacht. Dieser wurde im Januar von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgestellt. Ein erweiterter NEP Gas wurde nun von der Bundesnetzagentur gebilligt.

Wegen der fundamentalen Verwerfungen der gaswirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind die Bundesnetzagentur und die Fernleitungsnetzbetreiber übereingekommen, den Szenariorahmen im NEP Gas nachträglich zu ergänzen, um den aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Ziel des erweiterten Szenariorahmens sei es, die erforderlichen Importkapazitäten für eine zukünftige Versorgung ohne russische Erdgasmengen zu betrachten.

„Die ursprüngliche Bestätigung vom 20. Januar 2022 des von den Fernleitungsnetzbetreibern eingereichten Szenariorahmens wird darin um drei Modellierungsvarianten (Versorgungssicherheitsvarianten LNGplus) ergänzt“, heißt es auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. Dadurch könnten die Auswirkungen des Ukrainekriegs noch im aktuellen NEP-Zyklus berücksichtigt und die für die Versorgungssicherheit dringend benötigte Infrastruktur schnellstmöglich realisiert werden.

Wie die Behörde weiter mitteilte, sollen die Fernleitungsnetzbetreiber drei zusätzliche Modellierungsvarianten ohne Gaslieferungen aus Russland berechnen. In der ersten Variante sollen sämtliche bis Ende September 2022 gemeldeten Bedarfe der geplanten LNG-Anlagen berücksichtigt werden. „In den anderen beiden Varianten sollen mit unterschiedlichem Schwerpunkt bedarfsgerechte Einspeisekapazitäten aus deutschen LNG-Anlagen sowie westeuropäischen Grenzübergangspunkten ermittelt und in der Modellierung angesetzt werden.“

Die Teilneubescheidung des NEP Gas 2022-2032  ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
 
 

Stefan Sagmeister
Chefredakteur
+49 (0) 8152 9311 33
eMail
facebook
© 2025 Energie & Management GmbH
Freitag, 11.11.2022, 12:52 Uhr

Mehr zum Thema