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Enerige & Management > Regulierung - Fast jeder zweite Gasversorger fällt bei Netzkontoprüfung durch
Quelle: Shutterstock / Zivica Kerkez
REGULIERUNG:
Fast jeder zweite Gasversorger fällt bei Netzkontoprüfung durch
Trading Hub Europe hat bei 27 von 60 untersuchten Gasnetzbetreibern signifikante Abweichungen auf dem Netzkonto festgestellt. Zwei müssen sogar nun Pönalen zahlen.
 
Häufig hakt es an der „Gasprognosetemperatur“. Bei 15 Netzbetreibern identifizierte Trading Hub Europe (THE) in diesem Jahr bei der Prüfung von Standardlastprofilen (SLP) diesen Punkt „als signifikantes und nachhaltiges Verbesserungspotential“. Insgesamt nahm der Marktgebietsverantwortliche für die inzwischen fünfte Untersuchung gemäß der Kooperationsvereinbarung (KoV) 60 Netzkonten unter die Lupe. In 27 Fällen stellte er auffällige Abweichungen auf Konten fest.

Bei sieben Netzkonten habe die Einführung „eines Optimierungsfaktors zu einer signifikanten und nachhaltigen Verbesserung“, heißt es im THE-Prüfbericht. In einem Fall sei dies durch „die Anwendung einer alternativen Profilausprägung“ gelungen. In vier Fällen hätten die Netzbetreiber Verbesserungspotenziale bereits 2024 selbst ermittelt und ohne Aufforderung durch die THE genutzt.

In zwei Fällen verhängte THE Pönalen. Strafe zahlen müssen die Stadtwerke Stockach und die Stadtwerke Ochtrup. Aus Ochtrup habe man „keine Rückmeldung innerhalb der Überprüfungsfrist“ erhalten, so der Gasmarktgebietsverantwortliche. Das Stadtwerk im nordwestlichen Münsterland trifft es nicht zum ersten Mal. Im Jahr 2023 erging eine Strafe, weil „keine Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung gemäß § 50 KOV 2022“ erfolgt war. Auf die Frage der Redaktion, warum es zu keiner fristgemäßen Rückmeldung kam, antworteten die Stadtwerke bis Redaktionsschluss nicht.

Strafzahlungen kommen selten vor

Als Grund für die Pönale gegen das kommunale Unternehmen in Stockach, Baden-Württemberg, nennt THE „Nichtvorlage beziehungsweise nicht ausreichende Prüfung und Vorlage der Ergebnisse“. Auch in Stockach wollte man sich auf Anfrage dieser Redaktion nicht zu dem Vorgang äußern.

Pönalen sind eher die Ausnahme. In den Jahren 2021 bis 2025 griff die THE insgesamt neunmal zu diesem Mittel. Die Höhe der Strafe bemisst sich an der kalenderjährlichen SLP-Allokation im Betrachtungszeitraum, wie es heißt. Der aktuelle Prüfbericht weist für SLP-Allokationen bis einschließlich 100 Millionen kWh eine Pönale von 3.000 Euro aus. Ab 100 bis 175 Millionen kWh beträgt sie 5.000 Euro. Maximal – ab mehr als 5.000 Millionen kWh – werden 20.000 Euro fällig.

Nach den Regulierungsvorgaben müssen Verteilnetzbetreiber Maßnahmen zur Verbesserung der Anwendung von SLP ergreifen, wenn sich die kumulierte absolute Netzkontoabweichung in einem Kalenderjahr im obersten 10-Prozent-Quantil der entsprechenden Größengruppe befindet. Von der Regel ausgenommen sind Netzkonten mit einer kumulierten absoluten Netzkontoabweichung unterhalb von 130 kWh/MWh.

Von 2021 bis einschließlich 2025 seien im Zuge der Prüfungspflicht 332 Netzkonten zur Prüfung durch den Marktgebietsverantwortlichen aufgefordert worden, berichtet THE. Bei 198 Netzkonten sei signifikantes und nachhaltiges Verbesserungspotential ermittelt worden. Betroffene Netzbetreiber erhalten ein Jahr Zeit, um Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.

Der THE-Prüfbericht gemäß Paragraf 50 KOV  steht im Internet bereit.

 
 

Manfred Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 16.10.2025, 16:50 Uhr

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