
Quelle: Pixabay / Sang Hyun Cho
RECHT:
Ex-Geschäftsführer haftet für Termingeschäfte mit Strom
Der ehemalige Chef der Stadtwerke Bad Belzig hat nach eigenem Bekunden den Aufsichtsrat über seine Termingeschäfte mit Strom informiert. Mit seiner Berufungsklage scheiterte er.
Niederlage auch in zweiter Instanz: Der ehemalige Geschäftsführer der Stadtwerke Bad Belzig muss für seine Stromgeschäfte,
die das Unternehmen Ende 2021 in die Insolvenz gestürzt hatten (wir berichteten), finanziell gerade stehen. Das Brandenburgische
Oberlandesgericht hat am 9. April (Az. 4 U 144/23) die Berufung des Ex-Chefs gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom...
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Mittwoch, 16.04.2025, 16:18 Uhr
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