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ÖSTERREICH:
EVN-Kapitalerhöhung trotz Anfechtungsklage
In einer Ad-hoc-Mitteilung gibt die EVN bekannt, dass sie die ab 2. Juli beginnende Erhöhung ihres Kapitals per Ausgabe neuer Aktien möglicherweise rückabwickeln muss.
 
Hintergrund: Um den Wasserversorger Nösiwag kaufen zu können, wurde auf der Hauptversammlung des Unternehmens im Januar eine Erhöhung des Grundkapitals von 82,88 Mio. Euro auf maximal 91,25 Mio. Euro beschlossen. Gegen diesen Beschluss hat die Verbundgesellschaft und der Interessensverband für Anleger eine Anfechtungsklage eingebracht. Diese Klage wurde am 27. April 2001 abgewiesen,...

 
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Mittwoch, 27.06.2001, 10:35 Uhr