EU:
Euratom ohne Verfassungsrang
Der Vertrag zur Förderung der Atomenergie, Euratom, wird über ein Zusatzprotokoll an die neue europäische Verfassung angebunden. Euratom erhält gleichzeitig eine eigene Rechtspersönlichkeit und hat damit keinen Verfassungsrang.
Mit dieser Änderung am Entwurf der europäischen Verfassung folgte das Präsidium des Konvents am Abend des letzten Verhandlungstages
dem Drängen des deutschen Außenministers Joschka Fischer. Das Ergebnis stellt einen diplomatischen Minimalkonsens im Sinne
der ausstiegswilligen Deutschen dar. Da keine EU-Mehrheit für einen Ausstieg aus der Förderung der Kernenergie und damit aus
Euratom...
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Freitag, 11.07.2003, 17:03 Uhr
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