• Gas schwimmt gegen den Strom
  • Energie senkt überraschend Herstellerpreise
  • Tschechien feiert zweite Unabhängigkeit vom Kreml
  • Klimabewegung verliert Wolf von Fabeck
  • Vattenfall verteuert Berliner Strom-Grundversorgung
  • Messstellenbetreiber darf seinen Zählerschrank verwenden
  • Erkrath verlässt Gründertrio der Neander Energie
  • Pannen-Park geht unter neuer Regie probeweise wieder ans Netz
  • Verspätete Abrechnung verstößt gegen Wettbewerbsrecht
  • Leine-Energie sichert Belieferung von Liegenschaften in Niedersachsen
Enerige & Management > Recht - EuGH stärkt kommunale Selbstverwaltung
Bild: Fotolia.com, Stefan Welz
RECHT:
EuGH stärkt kommunale Selbstverwaltung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Übertragung von öffentlichen Aufgaben auf einen Zweckverband grundsätzlich bestätigt, räumt Wettbewerbern aber eine Einzelfallprüfung ein.
 
Die Bildung von Zweckverbänden zur Bewältigung von öffentlichen Aufgaben ist grundsätzlich mit dem EU-Recht vereinbar, allerdings muss nach einem Urteil des EuGH in Luxemburg im Einzelfall überprüft werden, ob die Aufgabe ohne öffentliche Ausschreibung organisiert werden darf. Im konkreten Fall ging es um die gemeinsame Abfallentsorgung von Stadt und Region Hannover, die 2002 gemeinsamen einen...

 
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
 
 
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
  • Zwei Wochen kostenfreier Zugang
  • Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
  • + einmal täglich E&M daily
  • + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
  • ohne automatische Verlängerung
 
Jetzt kostenlos testen
 
Login für Kunden
 

Kaufen Sie den Artikel
  • erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
 
JETZT ARTIKEL KAUFEN
Mehr zum Thema

 
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
 
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter  vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.
 
WEITERE INFORMATIONEN
© 2025 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 21.12.2016, 15:44 Uhr