
Bild: Fotolia.com, Stefan Welz
RECHT:
EuGH nimmt CO2-Nutzung vom Emissionshandel aus
Anlagen zur industriellen Verwertung von Kohledioxid (CO2) fallen laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht unter den EU-Emissionshandel.
Der EuGH hat die Emissionshandels-Verordnung von 2012 für ungültig erklärt, nach der Kohlendioxid auch dann emissionshandelspflichtig
ist, wenn es in industriellen Prozessen gebunden und in Endprodukten, etwa in der Kalkindustrie, verarbeitet wird. Bislang
waren laut der Regelung lediglich die Abtrennung und Speicherung von CO2 (Carbon Capture and Storage, CCS) vom Emissionshandel
freigestellt....
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Montag, 23.01.2017, 13:38 Uhr
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