
Bild: Fotolia.com, Stefan Welz
EMISSIONSHANDEL:
EuGH lässt Einzug von Emissionsrechten zu
Unrechtmäßig ausgegebene EU-Emissionsrechte, die von Behörden wieder eingezogen werden, stellen eine Rücknahme der Zuteilung dar und führen nicht zu Entschädigungsansprüchen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 8. März in einem Grundsatzurteil entschieden, dass unrechtmäßig ausgegebene Emissionsberechtigungen von den Behörden entschädigungslos
wieder eingezogen werden können. Im vorliegenden Fall hatte der Stahlkonzern ArcelorMittal im Jahr 2012 rund 81 000 Emissionsrechte für seine Anlage im luxemburgischen Schifflange erhalten. Die Anlage war zu...
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Mittwoch, 08.03.2017, 15:38 Uhr
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