EuGH entscheidet
Heute entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber, ob das frühere deutsche Stromeinspeisungsgesetz, das Beihilfen für Strom aus Wind, Wasser, Sonne und Biomasse vorsah, rechtens war.
Im Vorfeld hatte der EuGH-Generalanwalt festgestellt, das Gesetz verstoße möglicherweise gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs
in der EU. Das Stromeinspeisungsgesetz, Vorläufer des EEG, verpflichtet Stromversorger Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen
und eine Mindestvergütung zu zahlen.
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Montag, 12.03.2001, 12:23 Uhr
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