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Enerige & Management > Klimaschutz - EU und Großbritannien wollen CO2-Handelsmärkte verknüpfen
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
KLIMASCHUTZ:
EU und Großbritannien wollen CO2-Handelsmärkte verknüpfen
 Großbritannien will wieder in den ETS. Der Beitritt zum EU-Emissionshandelssystem soll verhindern, dass dessen Unternehmen unter den CBAM fallen, dem CO2-Grenzausgleich-Mechanismus.
 
Großbritannien ist bestrebt, seinen CO2-Markt wieder mit dem der EU zu verknüpfen. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass britische Unternehmen ab dem nächsten Jahr mit dem CO2-Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) der EU und jährlichen Rechnungen in Höhe von umgerechnet rund 950 Millionen Euro konfrontiert werden, sagten Marktexperten laut Reuters.
 
Als Teil eines „Reset“ in den Beziehungen nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union hatten beide Seiten im Mai angekündigt, ihre Emissionshandelssysteme bis Ende des Jahres miteinander zu verknüpfen. Keiner der beiden Partner hat jedoch einen Zeitrahmen festgelegt oder detailliert dargelegt, welche Arbeit geleistet werden muss, um dies vor Januar zu erreichen, wenn der europäische CO2-Grenzausgleich in Kraft tritt.
 
Laut der britischen Regierung besteht ein wesentlicher Vorteil der Anbindung an das Emissionshandelssystem (ETS) der EUR darin, dass die britischen Unternehmen nicht vom EU-CBAM betroffen sind. In dessen Rahmen sollen ab 2026 Gebühren auf CO2-Emissionen im Zusammenhang mit der Einfuhr von Stahl, Zement und anderen Waren anfallen. Damit würden die Unternehmen rund 950 Millionen Euro pro Jahr einsparen. EU-Beamte weisen jedoch darauf hin, dass Großbritannien seinen CO2-Markt mit dem der EU verknüpfen müsste, um CO2-Grenzausgleich befreit zu werden.
 
„Eine vollständige Verknüpfung wird angesichts der Komplexität des Prozesses, rein technisch gesehen, mehrere Jahre dauern“, sagte Yan Qin, Analyst für den CO2-Markt bei Clear Blue. In einem „optimistischen“ Szenario könnte die Verknüpfung aber schon im Jahr 2027 erfolgen. Die britische Regierung wird sich einem Sprecher zufolge bemühen, eine Verknüpfung der CO2-Märkte zu vereinbaren, sobald dies möglich sei. „Wir werden keinen laufenden Kommentar zum Fortschritt der Verhandlungen abgeben“, hieß es.
 
Um eine Verknüpfung zu ermöglichen, muss das Vereinigte Königreich dem Bericht zufolge seine nationalen Regeln für die Ausstellung von Emissionshandelsgenehmigungen anpassen, seine Versteigerungen von Emissionsgenehmigungen mit den EU-Regeln in Einklang bringen und seine nationale Obergrenze für die Emissionen der vom CO2-Markt erfassten Unternehmen ändern.
 
Das ist aber noch nicht alles. Die Systeme der EU und des Vereinigten Königreichs sind auch noch nicht darauf abgestimmt, wie viele kostenlose CO2-Genehmigungen sie der Industrie erteilen. Und der EU-CO2-Markt verfügt über eine spezielle „Reserve“, die dem Markt Genehmigungen hinzufügt oder entzieht, um die Preise zu stabilisieren. Das britische System dagegen hat derzeit keine „Reserve“, verfügt aber über einen Kostendämpfungsmechanismus, der als Obergrenze für die Preise dienen kann, was im EU-System nicht der Fall ist.
 
Die Industriegruppe Energy UK vertritt die Ansicht, dass die Verhandlungen über die Verknüpfung innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden könnten − und dass Großbritannien zumindest eine Befreiung von der EU-CO2-Grenzabgabe anstreben sollte, bis die Verknüpfung besiegelt sei. Die gelte für den Fall, dass sich die Gespräche über 2026 hinziehen.
 
Brüssel hat es vielleicht nicht ganz so eilig bei der Verknüpfung. Der britische CO2-Markt umfasst nicht einmal ein Zehntel von dem der EU, so dass eine Verbindung britischen Unternehmen Zugang zu einem viel liquideren Markt verschaffen würde.
Die Vorteile für die EU sind demnach weniger klar - obwohl EU-Beamte das Ziel der EU anführen, die CO2-Bepreisung international auszuweiten, um sicherzustellen, dass so viele Länder wie möglich einen Preis für Treibhausgasemissionen erheben. 
 

Stefan Rudolph
© 2025 Energie & Management GmbH
Freitag, 06.06.2025, 11:06 Uhr

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