EMISSIONSHANDEL:
EU legt neue Steuerregeln für CO2-Handel vor
Die Mitgliedsstaaten der EU können sich bei der Umsatzbesteuerung von Emissionsrechten im Europäischen Emissionshandels-System (EU-EHS) in den nächsten Jahren für das „reversed charge"-Verfahren entscheiden.
Das haben die Finanzminister der EU am 2. Dezember in Brüssel beschlossen. Sie akzeptierten einen Vorschlag der EU-Kommission,
die damit gegen den sogenannten Karussell-Betrug vorgehen will. Beim „reversed charge"-Verfahren muss die Mehrwertsteuer nicht
mehr vom Verkäufer, sondern vom Käufer an den Fiskus entrichtet werden. Die Regelung ist bis zum 30. Juni 2015 befristet.
Bis dahin...
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Donnerstag, 03.12.2009, 10:03 Uhr
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