Quelle: Fotolia / Wolfgang Jargstorff
				
			
				POLITIK:
			
		
		
			EU-Kommission gibt grünes Licht für Biomassepaket
		
		
			
				Die Europäische Kommission hat die Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und damit das „Biomassepaket“ beihilferechtlich genehmigt. 
			
		
		
			Auf der einen Seite ist die Bioenergiebranche erleichtert, dass das Biomassepaket nun beihilferechtlich von der EU-Kommission
genehmigt worden ist. Allerdings fordern die Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) Nachbesserungen für bestimmte Anlagen,
die im vergangenen und in diesem Jahr aus der Förderung fallen. Denn die Betreiber dieser Anlagen würden in der Kürze der
Zeit nicht mehr von den Änderungen profitieren können, teilte das HBB am 18. September mit.
„Nach Monaten der Unsicherheit ist heute endlich das Biomassepaket und damit wichtige Änderungen am EEG von Seiten der EU beihilferechtlich genehmigt worden. So wurde für hunderte Biogasanlagen im Land ein gangbarer Weg für einen sicheren Fortbestand aufgezeigt“, teilte dazu Sandra Rostek mit, Leiterin des HBB.
Die Notifikation durch die EU-Kommission ist nichts anderes als eine beihilferechtliche Genehmigung dafür, bereits geförderte Altanlagen in neuen Ausschreibungen erneut mit Subventionen versehen zu können. Dafür ist der Weg seitens Europas nun frei. Damit kann in der anstehenden Oktoberausschreibung die Bundesnetzagentur auch das Volumen entsprechend erhöhen − und zwar von 363 MW auf 813 MW. Gleichzeitig werden strengere Anforderungen an die Flexibilität von Biogasanlagen sowie ein neues Vergütungssystem eingeführt.
Das Biomassepaket − genauer die Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 (EEG 2023) zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung − wurde im Januar dieses Jahres von Bundestag und Bundesrat mit einer Mehrheit aus den damaligen rot-grünen Regierungsfraktionen und der damals noch oppositionellen CDU/CSU verabschiedet. Das Ausschreibungsvolumen wurde auf 1.300 MW in diesem und 1.126 MW im Jahr 2026 in Kombination mit dem von 65 auf 100 Euro/kW erhöhten Flexibilitätszuschlag und der Verlängerung des zweiten Vergütungszeitraums angehoben.
Die EU-Kommission hat die Aufstockung einer deutschen Beihilfe für Energie aus Biomasse und Biogas um 7,9 Milliarden Euro genehmigt, teilte sie am 18. September mit. Die Änderungen umfassen etwa eine Ausweitung des Ausschreibungsvolumens, die Einführung einer gesonderten Quote für Biomasseanlagen mit bestehendem Anschluss an ein Wärmenetz sowie eine Begrenzung der förderfähigen Betriebsstunden von Biogasanlagen. Zudem verkürzt sich die Frist, innerhalb der ältere Anlagen in die neue Biomasseförderung wechseln können. Gleichzeitig erhöht sich die Vergütung für flexible Stromerzeugung.
Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Beihilfen verhältnismäßig bleiben, da sie auf das notwendige Minimum begrenzt sind, um Anreize für eine erhöhte Stromerzeugung aus Biomasse und Biogas zu schaffen – auch in Zeiten hoher Strompreise. Die Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel im Binnenmarkt sind laut der Europäischen Kommission begrenzt.
Hinweise auf Überarbeitungsbedarf
Nichtsdestotrotz weisen die Verbände im HBB auf Überarbeitungsbedarf am Paket hin. „In der kurzen Verhandlungszeit Anfang des Jahres konnten verständlicherweise nicht alle Aspekte ausgewogen bewertet werden“, sagte Rostek. Um große Teile der Branche mitzunehmen, müsse perspektivisch in einem zweiten Biomassepaket die bisherige Systematik auf ein Strommengenmodell umgestellt werden. Weiterhin wäre eine langfristige Kontinuität beim zur Verfügung stehenden Ausschreibungsvolumen unerlässlich. Besserung müsse zudem beim Netzanschluss eintreten.
Anlagen, die in den Jahren 2004 und 2005 erstmals ans Netz gingen und nun an das Ende ihrer 20-jährigen Vergütungsperiode kommen, sind laut dem HBB bei der Ausarbeitung des Biomassepakets vollkommen übersehen worden. Rostek: „Eben jene Anlagen, für die man eigentlich mit der kurzfristigen Änderung des EEG noch etwas tun wollte. Ohne eine entsprechende Übergangsregelung werden viele dieser Anlagen keine Chance haben, die Anforderungen des neuen EEG rechtzeitig zu erfüllen.“ Aktuell sind laut Verband knapp 700 Biogasanlagen mit einer installierten Leistung von circa 400 MW betroffen.
Die Bioenergieverbände im HBB empfehlen der Bundesregierung daher eine de-minimis-kompatible Überbrückungshilfe. Da die im Haushalt eingeplanten Mittel durch das verzögerte Biomassepaket nicht vollständig verwendet würden, sei eine solche Rettungsmaßnahme auch ohne zusätzliche Kosten finanzierbar. Darüber hinaus könnte die Beihilfe ohne Gesetzesänderung oder langwierige Notifizierung durch die EU-Kommission umgesetzt werden.
		„Nach Monaten der Unsicherheit ist heute endlich das Biomassepaket und damit wichtige Änderungen am EEG von Seiten der EU beihilferechtlich genehmigt worden. So wurde für hunderte Biogasanlagen im Land ein gangbarer Weg für einen sicheren Fortbestand aufgezeigt“, teilte dazu Sandra Rostek mit, Leiterin des HBB.
Die Notifikation durch die EU-Kommission ist nichts anderes als eine beihilferechtliche Genehmigung dafür, bereits geförderte Altanlagen in neuen Ausschreibungen erneut mit Subventionen versehen zu können. Dafür ist der Weg seitens Europas nun frei. Damit kann in der anstehenden Oktoberausschreibung die Bundesnetzagentur auch das Volumen entsprechend erhöhen − und zwar von 363 MW auf 813 MW. Gleichzeitig werden strengere Anforderungen an die Flexibilität von Biogasanlagen sowie ein neues Vergütungssystem eingeführt.
Das Biomassepaket − genauer die Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 (EEG 2023) zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung − wurde im Januar dieses Jahres von Bundestag und Bundesrat mit einer Mehrheit aus den damaligen rot-grünen Regierungsfraktionen und der damals noch oppositionellen CDU/CSU verabschiedet. Das Ausschreibungsvolumen wurde auf 1.300 MW in diesem und 1.126 MW im Jahr 2026 in Kombination mit dem von 65 auf 100 Euro/kW erhöhten Flexibilitätszuschlag und der Verlängerung des zweiten Vergütungszeitraums angehoben.
Die EU-Kommission hat die Aufstockung einer deutschen Beihilfe für Energie aus Biomasse und Biogas um 7,9 Milliarden Euro genehmigt, teilte sie am 18. September mit. Die Änderungen umfassen etwa eine Ausweitung des Ausschreibungsvolumens, die Einführung einer gesonderten Quote für Biomasseanlagen mit bestehendem Anschluss an ein Wärmenetz sowie eine Begrenzung der förderfähigen Betriebsstunden von Biogasanlagen. Zudem verkürzt sich die Frist, innerhalb der ältere Anlagen in die neue Biomasseförderung wechseln können. Gleichzeitig erhöht sich die Vergütung für flexible Stromerzeugung.
Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Beihilfen verhältnismäßig bleiben, da sie auf das notwendige Minimum begrenzt sind, um Anreize für eine erhöhte Stromerzeugung aus Biomasse und Biogas zu schaffen – auch in Zeiten hoher Strompreise. Die Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel im Binnenmarkt sind laut der Europäischen Kommission begrenzt.
Hinweise auf Überarbeitungsbedarf
Nichtsdestotrotz weisen die Verbände im HBB auf Überarbeitungsbedarf am Paket hin. „In der kurzen Verhandlungszeit Anfang des Jahres konnten verständlicherweise nicht alle Aspekte ausgewogen bewertet werden“, sagte Rostek. Um große Teile der Branche mitzunehmen, müsse perspektivisch in einem zweiten Biomassepaket die bisherige Systematik auf ein Strommengenmodell umgestellt werden. Weiterhin wäre eine langfristige Kontinuität beim zur Verfügung stehenden Ausschreibungsvolumen unerlässlich. Besserung müsse zudem beim Netzanschluss eintreten.
Anlagen, die in den Jahren 2004 und 2005 erstmals ans Netz gingen und nun an das Ende ihrer 20-jährigen Vergütungsperiode kommen, sind laut dem HBB bei der Ausarbeitung des Biomassepakets vollkommen übersehen worden. Rostek: „Eben jene Anlagen, für die man eigentlich mit der kurzfristigen Änderung des EEG noch etwas tun wollte. Ohne eine entsprechende Übergangsregelung werden viele dieser Anlagen keine Chance haben, die Anforderungen des neuen EEG rechtzeitig zu erfüllen.“ Aktuell sind laut Verband knapp 700 Biogasanlagen mit einer installierten Leistung von circa 400 MW betroffen.
Die Bioenergieverbände im HBB empfehlen der Bundesregierung daher eine de-minimis-kompatible Überbrückungshilfe. Da die im Haushalt eingeplanten Mittel durch das verzögerte Biomassepaket nicht vollständig verwendet würden, sei eine solche Rettungsmaßnahme auch ohne zusätzliche Kosten finanzierbar. Darüber hinaus könnte die Beihilfe ohne Gesetzesänderung oder langwierige Notifizierung durch die EU-Kommission umgesetzt werden.
					© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 18.09.2025, 14:29 Uhr
				
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