Quelle: Katia Meyer-Tien
ÖSTERREICH:
EU-Kommission billigt Bestimmungen zur Netzreserve
Die entsprechenden Regelungen wurden mit Geltung ab Oktober 2026 um fünf Jahre verlängert. Dies trägt der Kommission zufolge zur Versorgungssicherheit in der gesamten EU bei.
Die EU-Kommission genehmigt die Verlängerung und Adaptierung der österreichischen Bestimmungen bezüglich des Vorhaltens von
Kraftwerken zum stabilen Betrieb des Übertragungsnetzes geltend ab Oktober 2026 um fünf Jahre. Das teilte die Kommission am
6. Oktober mit. Laut ihrer Aussendung sind die seit dem Jahr 2021 in Kraft befindlichen Regeln notwendig und angemessen: „Ferner
werden Verzerrungen auf den Energiemärkten so gering wie möglich gehalten, da die geförderten Kapazitäten außerhalb der Strommärkte
vorgehalten werden.“
Im Rahmen des Netzreservesystems erhebt der Übertragungsnetzbetreiber Austrian Power Grid (APG) alljährlich, wie viel an Kraftwerkskapazität für den sicheren Netzbetrieb im kommenden Winterhalbjahr sowie im darauf folgenden Sommer notwendig ist. Anschließend führt er eine – erforderlichenfalls zweistufige – Ausschreibung durch. Angeboten werden können grob gesprochen Kraftwerkskapazitäten, deren temporäre oder dauerhafte Stilllegung geplant ist. In der Folge schließt die APG Verträge mit den Eigentümern der Anlagen, in denen nicht zuletzt die Höhe der Abgeltungen für deren Vorhalten festgelegt ist. Die Verträge werden vom Regulator E-Control überprüft und allenfalls genehmigt.
Die Abgeltungen sind EU-rechtlich gesehen Beihilfen und bedürfen daher der Genehmigung durch die EU-Kommission. EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera verlautete, die nunmehr gebilligten Regelungen würden „einen wichtigen Beitrag zur Stromversorgungssicherheit in Österreich leisten und so auch zur Versorgungssicherheit im gesamten europäischen Stromnetz beitragen“.
Die APG äußerte sich bislang nicht. Ein Ersuchen der Redaktion um Stellungnahme hinsichtlich der Vergabe der für das Winterhalbjahr 2025/26 sowie den Sommer 2026 ausgeschriebenen Kapazitäten blieb unbeantwortet. Wie berichtet, hatte die APG eine Gesamtkapazität von 2.140 MW ausgeschrieben und entsprechende Angebote erhalten.
Im Rahmen des Netzreservesystems erhebt der Übertragungsnetzbetreiber Austrian Power Grid (APG) alljährlich, wie viel an Kraftwerkskapazität für den sicheren Netzbetrieb im kommenden Winterhalbjahr sowie im darauf folgenden Sommer notwendig ist. Anschließend führt er eine – erforderlichenfalls zweistufige – Ausschreibung durch. Angeboten werden können grob gesprochen Kraftwerkskapazitäten, deren temporäre oder dauerhafte Stilllegung geplant ist. In der Folge schließt die APG Verträge mit den Eigentümern der Anlagen, in denen nicht zuletzt die Höhe der Abgeltungen für deren Vorhalten festgelegt ist. Die Verträge werden vom Regulator E-Control überprüft und allenfalls genehmigt.
Die Abgeltungen sind EU-rechtlich gesehen Beihilfen und bedürfen daher der Genehmigung durch die EU-Kommission. EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera verlautete, die nunmehr gebilligten Regelungen würden „einen wichtigen Beitrag zur Stromversorgungssicherheit in Österreich leisten und so auch zur Versorgungssicherheit im gesamten europäischen Stromnetz beitragen“.
Die APG äußerte sich bislang nicht. Ein Ersuchen der Redaktion um Stellungnahme hinsichtlich der Vergabe der für das Winterhalbjahr 2025/26 sowie den Sommer 2026 ausgeschriebenen Kapazitäten blieb unbeantwortet. Wie berichtet, hatte die APG eine Gesamtkapazität von 2.140 MW ausgeschrieben und entsprechende Angebote erhalten.
Klaus Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 07.10.2025, 10:46 Uhr
Dienstag, 07.10.2025, 10:46 Uhr
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