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EUROPAEISCHE UNION:
EU-Kehrtwende bei Greenwashing
Wirtschaftsverbände haben die Ankündigung der EU-Kommission begrüßt, eine geplante Regelverschärfung für Umweltkennzeichnungen wieder einzukassieren.
Vertreter des deutschen Handwerks sprachen am 23. Juni von einem „richtigen und konsequenten Schritt“. Das Baugewerbe zeigte sich „erleichtert“. Verbraucherschützer forderten
hingegen, nicht „dem Druck von Wirtschaftsakteuren und Fraktionen im Europäischen Parlament nachzugeben“.
Die sogenannte Green-Claims-Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen sogenannte Nachhaltigkeitsbehauptungen künftig wissenschaftlich belegen müssen. Dazu gehören etwa Details zu den Klimazielen eines Unternehmens und Belege für die CO2-Emissionen, die bereits eingespart oder ausgeglichen wurden. Für Projekte wie das Anpflanzen von Bäumen sollen Nachweise erbracht werden müssen. Wirtschaftsvertreter befürchten dadurch bürokratische Belastungen.
Eine Kommissionssprecherin wies in Brüssel darauf hin, dass die Kommission ihren ursprünglichen Vorschlag zu Green Claims nur dann zurückziehen werde, wenn in den Verhandlungen zwischen EU-Staaten und -Parlament keine Verschärfung der Richtlinie für Kleinstunternehmen beschlossen wird. „Dies widerspricht den Prioritäten der EU-Kommission, besonders kleine Unternehmen von bürokratischen Pflichten zu entlasten“, sagte die Sprecherin. Die Änderungen in den Trilog-Verhandlungen sähen vor, dass etwa 30 Millionen Kleinstunternehmen von der Richtlinie erfasst werden – das entspräche 96 Prozent aller EU-Unternehmen.
„Wir wollen die Trilog-Verhandlungen zwischen Rat und Parlament abwarten und werden den Gesetzesvorschlag zurück, sollten sie sich nicht in unserem Sinne entwickeln“, so die Kommissionssprecherin. Die Kommission habe genauso das Recht, Legislativvorschläge zurückzuziehen, wie sie auch das Initiativrecht für Gesetze habe. Die Europäischen Volkspartei (EVP) um CDU und CSU, die die größte Parteiengruppe im EU-Parlament stellt, hatte Mitte Juni darum gebeten.
Das Parlament und die Mitgliedsstaaten hatten dem Vorhaben eigentlich bereits grundsätzlich zugestimmt. Ein für 23. Juni geplantes Treffen, um die Einigung zu finalisieren, wurde nun abgesagt.
„Es ist gut, dass Brüssel erkannt hat: Mehr Klimaschutz braucht praktikable Lösungen, keine neuen Hürden für die Betriebe, die ihn täglich umsetzen“, erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, dazu. „Diese Ankündigung zeigt, dass wirtschaftliche Realität und Verhältnismäßigkeit offenbar bei der politischen Entscheidungsfindung Berücksichtigung finden“, erklärte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).
Von der Vorsitzenden des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (VZBV), Ramona Pop, kam hingegen scharfe Kritik: „Es braucht klare Regeln für Werbung mit Nachhaltigkeitsversprechen.“ Die europäischen Verbraucher müssten erkennen können, ob ein Produkt wirklich nachhaltig sei oder der Hersteller dies einfach behaupte, führte Pop aus. Die Kommission dürfe den Vorschlag daher „auf keinen Fall zurückziehen“.
Die sogenannte Green-Claims-Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen sogenannte Nachhaltigkeitsbehauptungen künftig wissenschaftlich belegen müssen. Dazu gehören etwa Details zu den Klimazielen eines Unternehmens und Belege für die CO2-Emissionen, die bereits eingespart oder ausgeglichen wurden. Für Projekte wie das Anpflanzen von Bäumen sollen Nachweise erbracht werden müssen. Wirtschaftsvertreter befürchten dadurch bürokratische Belastungen.
Eine Kommissionssprecherin wies in Brüssel darauf hin, dass die Kommission ihren ursprünglichen Vorschlag zu Green Claims nur dann zurückziehen werde, wenn in den Verhandlungen zwischen EU-Staaten und -Parlament keine Verschärfung der Richtlinie für Kleinstunternehmen beschlossen wird. „Dies widerspricht den Prioritäten der EU-Kommission, besonders kleine Unternehmen von bürokratischen Pflichten zu entlasten“, sagte die Sprecherin. Die Änderungen in den Trilog-Verhandlungen sähen vor, dass etwa 30 Millionen Kleinstunternehmen von der Richtlinie erfasst werden – das entspräche 96 Prozent aller EU-Unternehmen.
„Wir wollen die Trilog-Verhandlungen zwischen Rat und Parlament abwarten und werden den Gesetzesvorschlag zurück, sollten sie sich nicht in unserem Sinne entwickeln“, so die Kommissionssprecherin. Die Kommission habe genauso das Recht, Legislativvorschläge zurückzuziehen, wie sie auch das Initiativrecht für Gesetze habe. Die Europäischen Volkspartei (EVP) um CDU und CSU, die die größte Parteiengruppe im EU-Parlament stellt, hatte Mitte Juni darum gebeten.
Das Parlament und die Mitgliedsstaaten hatten dem Vorhaben eigentlich bereits grundsätzlich zugestimmt. Ein für 23. Juni geplantes Treffen, um die Einigung zu finalisieren, wurde nun abgesagt.
„Es ist gut, dass Brüssel erkannt hat: Mehr Klimaschutz braucht praktikable Lösungen, keine neuen Hürden für die Betriebe, die ihn täglich umsetzen“, erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, dazu. „Diese Ankündigung zeigt, dass wirtschaftliche Realität und Verhältnismäßigkeit offenbar bei der politischen Entscheidungsfindung Berücksichtigung finden“, erklärte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).
Von der Vorsitzenden des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (VZBV), Ramona Pop, kam hingegen scharfe Kritik: „Es braucht klare Regeln für Werbung mit Nachhaltigkeitsversprechen.“ Die europäischen Verbraucher müssten erkennen können, ob ein Produkt wirklich nachhaltig sei oder der Hersteller dies einfach behaupte, führte Pop aus. Die Kommission dürfe den Vorschlag daher „auf keinen Fall zurückziehen“.
AFP
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Montag, 23.06.2025, 16:14 Uhr
Montag, 23.06.2025, 16:14 Uhr
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