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				EUROPAEISCHE UNION:
			
		
		
			EU-Gericht bestätigt Einstufung von Kernkraft und Gas als nachhaltig
		
		
			
				Atomkraft und Gas als grüne Geldanlagen? Das EU-Gericht lässt eine Klage Österreichs gegen die Einstufung der EU-Kommission abblitzen. 
			
		
		
			Die EU-Kommission darf Kernkraft und Gas einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union zufolge weiterhin als klimafreundlich
einstufen. Eine Klage Österreichs gegen die Taxonomie wiesen die Richterinnen und Richter in Luxemburg ab, wie das Gericht
mitteilte. Gegen das Urteil kann die Alpenrepublik noch vor der nächsthöheren Instanz vorgehen, dem Gerichtshof der Europäischen
Union.
Die Taxonomie ist eine Art Gütesiegel für nachhaltige Finanzprodukte. Das Klassifizierungssystem soll Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern bei nachhaltiger Geldanlagen unterstützen. Österreich kritisiert, dass dabei Kernenergie und fossiles Gas als wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel eingestuft werden. Wien warf Brüssel „Greenwashing“ vor, also dass etwas als klimafreundlich gekennzeichnet wird, obwohl es das gar nicht ist. Rückenwind bekommt Österreich von Umweltorganisationen, die ebenfalls gegen die Einordnung klagten.
EU will nachhaltige Investitionen fördern
Das EU-Gericht hatte nichts an der Einschätzung der EU-Kommission zu Kernenergie und Gas auszusetzen. Die Wirtschaftstätigkeiten gelten damit grundsätzlich als nachhaltig im Sinne der Taxonomie-Verordnung der EU.
Auch Übergangswirtschaftstätigkeiten − für die es keine technisch und wirtschaftlich sinnvollen CO2-armen Alternativen gibt − können nach dieser EU-Verordnung nachhaltig sein. Investitionen in Gas- oder Atomkraftwerke etwa gelten unter anderem dann als klimafreundlich, wenn diese die aktuell emissionsärmsten Technologien nutzen.
Die Luxemburger Richterinnen und Richter führten an, dass die Erzeugung von Kernenergie nahezu keine Treibhausgasemissionen verursache und dass derzeit keine ausreichenden alternativen Technologien zur Verfügung stehen, um den Energiebedarf stetig und zuverlässig zu decken.
Auch Gas könne einen Klimaschutz-Beitrag leisten, stellte das Gericht fest. Hintergrund ist, dass Gaskraftwerke die noch klimaschädlicheren Kohlekraftwerke ersetzen können. Das EU-Klimasiegel sei Teil eines „schrittweisen Vorgehens, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen in Etappen zu verringern und zugleich die Versorgungssicherheit zu ermöglichen“, betonten die Richterinnen und Richter.
		Die Taxonomie ist eine Art Gütesiegel für nachhaltige Finanzprodukte. Das Klassifizierungssystem soll Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern bei nachhaltiger Geldanlagen unterstützen. Österreich kritisiert, dass dabei Kernenergie und fossiles Gas als wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel eingestuft werden. Wien warf Brüssel „Greenwashing“ vor, also dass etwas als klimafreundlich gekennzeichnet wird, obwohl es das gar nicht ist. Rückenwind bekommt Österreich von Umweltorganisationen, die ebenfalls gegen die Einordnung klagten.
EU will nachhaltige Investitionen fördern
Das EU-Gericht hatte nichts an der Einschätzung der EU-Kommission zu Kernenergie und Gas auszusetzen. Die Wirtschaftstätigkeiten gelten damit grundsätzlich als nachhaltig im Sinne der Taxonomie-Verordnung der EU.
Auch Übergangswirtschaftstätigkeiten − für die es keine technisch und wirtschaftlich sinnvollen CO2-armen Alternativen gibt − können nach dieser EU-Verordnung nachhaltig sein. Investitionen in Gas- oder Atomkraftwerke etwa gelten unter anderem dann als klimafreundlich, wenn diese die aktuell emissionsärmsten Technologien nutzen.
Die Luxemburger Richterinnen und Richter führten an, dass die Erzeugung von Kernenergie nahezu keine Treibhausgasemissionen verursache und dass derzeit keine ausreichenden alternativen Technologien zur Verfügung stehen, um den Energiebedarf stetig und zuverlässig zu decken.
Auch Gas könne einen Klimaschutz-Beitrag leisten, stellte das Gericht fest. Hintergrund ist, dass Gaskraftwerke die noch klimaschädlicheren Kohlekraftwerke ersetzen können. Das EU-Klimasiegel sei Teil eines „schrittweisen Vorgehens, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen in Etappen zu verringern und zugleich die Versorgungssicherheit zu ermöglichen“, betonten die Richterinnen und Richter.
				dpa
				
			
		
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Mittwoch, 10.09.2025, 14:39 Uhr
				
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