• Zugeschaut und mitgebaut
  • Urlaubszeit dämpft Märkte
  • Größter Ostsee-Windpark verzögert sich um zwei Jahre
  • Northvolt-Förderung nun Fall für das Verfassungsgericht
  • Stadt Gütersloh wieder Alleingesellschafterin der Stadtwerke
  • Neuer H2-Träger auch ohne Druck stabil
  • Flensburger Versorger setzt auf Wachstum durch Neukunden
  • Vattenfall verbucht weniger Gewinn
  • Lieferengpässe als Bremser der Energiewende
  • Expertenforum übergibt Vorschläge für Klimaschutz im Verkehr
Enerige & Management > Windkraft Offshore - EU genehmigt Beihilfe für Cuxhaven
Quelle: Shutterstock
WINDKRAFT OFFSHORE:
EU genehmigt Beihilfe für Cuxhaven
Deutschland darf den Ausbau eines Brückenkopfes für Offshore-Windparks an der Elbe-Mündung mit 200 Millionen Euro subventionieren.
 
Mit dem Ausbau der Hafenanlagen in Cuxhaven soll ein „industrieller Hub“ für die Konstruktion und die Wartung von Windrädern vor der deutschen Nordseeküste entstehen. Dafür müssen die Kais in Cuxhaven für besonders schwere Lasten ausgebaut werden. Die Niedersachsen Ports GmbH & Co.KG will dafür 300 Millionen Euro investieren.

Insgesamt sollen vier Liegeplätze entstehen, über die Komponenten für Windparks ausgeschifft werden können. Dafür stellen Niedersachsen und der Bund eine Förderung von 200 Millionen Euro zur Verfügung, die die Kommission jetzt genehmigt hat. In Cuxhaven werde damit die Infrastruktur für den Umschlag schwerer Lasten, wie sie für den Bau von Windparks vor der Küste benötigt würden, bedeutend gestärkt, heißt es in einer Mitteilung der Kommission.

Die Investition leiste einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und dass Deutschland seine Klimaziele erreiche. Die Anlagen sollen von 2028 an für 30 Jahre in Betrieb gehen und die Entwicklung von Offshore-Windparks in der Nordsee unterstützen und beschleunigen.

Die Prüfung der Kommission habe ergeben, dass die Beihilfe „notwendig und angemessen“ sei. Größere Kapazitäten in Cuxhaven brächten erhebliche Vorteile im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung, die Umwelt und die Versorgungssicherheit. Ohne die Beihlilfe könne das Projekt nicht umgesetzt werden. Gleichzeitig übersteige die genehmigte Summe nicht das notwendige Minimum, so dass die Auswirkungen auf den Wettbewerb begrenzt seien.
 

Tom Weingärtner
© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 03.09.2024, 14:06 Uhr

Mehr zum Thema