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EUROPAEISCHE UNION:
EU erwägt lockerere Regeln zu Industriebeihilfen
Bei Investitionen in Infrastruktur und Industrie könnte die nächste Bundesregierung von geplanten Lockerungen der EU-Regeln für Staatshilfen profitieren.
Die EU-Kommission in Brüssel erwägt unter anderem, in bestimmten Fällen keine öffentliche Ausschreibung für Fördergelder mehr
vorzuschreiben, wie aus einem am 11. März veröffentlichten Entwurf hervorgeht. Die Änderungen sollen demnach schnellere und umfangreichere Staatshilfen ermöglichen.
So soll mehr Geld aus den Staatskassen der EU-Länder in den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze fließen. Für bislang wenig entwickelte Technologien wie grünen Wasserstoff könnten aufwendige öffentliche Ausschreibungen wegfallen. Auf ähnliche Weise sollen die 27 Regierungen die Umstellung von Industrieunternehmen von fossilen Energien auf umweltfreundliche Alternativen direkt subventionieren können.
In die Herstellung von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen und Wärmepumpen soll ebenfalls mehr Geld fließen. Ziel der Kommission ist es, die Produktion in Europa zu halten oder aufzubauen. Dafür will sie den Mitgliedstaaten unter bestimmten Umständen auch erlauben, „höhere Beträge bereitzustellen, um die Höhe der in Drittländern angebotenen Hilfen zu erreichen“.
Staatliche Subventionen der EU-Länder bedürfen der Genehmigung in Brüssel. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine 2022 gelten wegen der hohen Energiepreise bereits gelockerte Vorgaben. Nach Vorstellung der Kommission sollen diese Regelungen nun ersetzt werden. Die neuen Lockerungen könnten demnach bis 2030 gelten.
Widerstand gegen Subventionswettlauf
Von den Lockerungen würde Deutschland als EU-Land mit den größten Staatskassen besonders profitieren. Kleine Mitgliedstaaten wie Irland und Luxemburg sträuben sich bislang dagegen, weil sie ohnehin nicht so große Subventionen zahlen können.
Die Kommission will in den kommenden Monaten einen offiziellen Vorschlag vorlegen, über den anschließend der Rat der Mitgliedstaaten und das Europaparlament verhandeln müssen.
So soll mehr Geld aus den Staatskassen der EU-Länder in den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze fließen. Für bislang wenig entwickelte Technologien wie grünen Wasserstoff könnten aufwendige öffentliche Ausschreibungen wegfallen. Auf ähnliche Weise sollen die 27 Regierungen die Umstellung von Industrieunternehmen von fossilen Energien auf umweltfreundliche Alternativen direkt subventionieren können.
In die Herstellung von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen und Wärmepumpen soll ebenfalls mehr Geld fließen. Ziel der Kommission ist es, die Produktion in Europa zu halten oder aufzubauen. Dafür will sie den Mitgliedstaaten unter bestimmten Umständen auch erlauben, „höhere Beträge bereitzustellen, um die Höhe der in Drittländern angebotenen Hilfen zu erreichen“.
Staatliche Subventionen der EU-Länder bedürfen der Genehmigung in Brüssel. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine 2022 gelten wegen der hohen Energiepreise bereits gelockerte Vorgaben. Nach Vorstellung der Kommission sollen diese Regelungen nun ersetzt werden. Die neuen Lockerungen könnten demnach bis 2030 gelten.
Widerstand gegen Subventionswettlauf
Von den Lockerungen würde Deutschland als EU-Land mit den größten Staatskassen besonders profitieren. Kleine Mitgliedstaaten wie Irland und Luxemburg sträuben sich bislang dagegen, weil sie ohnehin nicht so große Subventionen zahlen können.
Die Kommission will in den kommenden Monaten einen offiziellen Vorschlag vorlegen, über den anschließend der Rat der Mitgliedstaaten und das Europaparlament verhandeln müssen.
Heike Gillis
© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 11.03.2025, 15:34 Uhr
Dienstag, 11.03.2025, 15:34 Uhr
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