ENERGIEPOLITIK:
EU-Energiebesteuerung mit Übergangsregelungen
Die neuen Mitgliedstaaten der EU müssen die EU-weit vorgeschriebenen Mindeststeuersätze für Energieerzeugnisse und elektrischen Strom zunächst nicht anwenden und können stattdessen vorübergehend Befreiungen und Ermäßigungen bei den Verbrauchsteuern vornehmen.
Diese Möglichkeit habe der EU-Ministerrat geschaffen, teilte die EU-Kommission mit, auf deren Vorschlag die Entscheidung zur
Energiebesteuerung gefallen sei.
Nach dem am 16. April 2003 unterzeichneten Beitrittsvertrag sei es den Beitrittsländern nur in sehr wenigen Fällen gestattet,
Energieerzeugnisse, wie Mineralöle, Kohle und Erdgas sowie elektrischen Strom von der...
Möchten Sie diese und weitere Nachrichten lesen?
Testen Sie E&M powernews
kostenlos und unverbindlich
kostenlos und unverbindlich
- Zwei Wochen kostenfreier Zugang
- Zugang auf stündlich aktualisierte Nachrichten mit Prognose- und Marktdaten
- + einmal täglich E&M daily
- + zwei Ausgaben der Zeitung E&M
- ohne automatische Verlängerung
Kaufen Sie den Artikel
- erhalten Sie sofort diesen redaktionellen Beitrag für nur € 2.98
Mehr zum Thema
Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter
vertrieb@energie-und-management.de
über Ihre Anfrage.
© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 03.05.2004, 16:19 Uhr
Montag, 03.05.2004, 16:19 Uhr