Etappensieg für die NaturEnergie AG
Die Stadtwerke Waldshut-Tiengen dürfen ihren Strom nicht mehr unter dem Markennamen „HochRheinStrom“ verkaufen. Das hat gestern das Landgericht Mannheim entschieden und damit der NaturEnergie AG (NEAG) aus Grenzach-Wyhlen Recht gegeben.
Hintergrund ist deren Aufforderung an die Stadtwerke, den Namen HochRheinstrom nicht mehr zu benutzen, da der Strom geographisch
nicht aus dem Gebiet Hochrhein stamme. Bei dem Versuch, eine Einstweilige Verfügung gegen die Stadtwerke vor dem Landgericht
Freiburg zu erwirken, war die NEAG Mitte November gescheitert. Das Gericht hatte sich der Argumentation der Stadtwerke angeschlossen,
der Name...
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Donnerstag, 25.01.2001, 11:22 Uhr
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