
Quelle: Fotolia / Jürgen Fälchle
REGENERATIVE:
Erstmals seit zwei Jahren Monat ohne negative Preise
Geförderter Ökostrom hat im Februar Zwei-Jahres-Hochs pro kWh erzielt oder war nah dran. Erstmals waren wieder alle Technologien zweistellig, und erstmals gab es keine negativen Preise.
Der Februar 2025 hat bei der Vermarktung geförderten Ökostroms, aber auch bei der Day-ahead-Graustromauktion mehrere Zwei-Jahres-Hochs
gebracht. Das ergeben Auswertungen dieser Redaktion zu den aktuell veröffentlichten Marktwerten. Welchen schonenden Effekt
dies für den EEG-Kontosaldo hat, ist noch unklar - für Februar war er am 10. März noch nicht veröffentlicht.
Laut den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB), die den Ökostrom aus geförderten Kleinanlagen vermarkten, folgten Onshore- und Offshorewind mit ihren Februar-Monatsmarktwerten dem Solarstrom und stiegen in den zweistelligen Bereich pro kWh auf: Gegenüber Januar stieg der Marktwert von Windstrom vom Land von 8,51 auf 11,59 Ct/kWh. Windstrom von der See erlöste 11,74 Ct/kWh nach 9,7 Ct/kWh.
Photovoltaikstrom ließ zwar zeitgleich ein wenig im Wert nach und landete nach 11,51 Ct/kWh nur noch bei 11,1 Ct/kWh, er bleibt aber damit seit November 2024 deutlich im zweistelligen Bereich. PV-Anlagen speisen im sonnenarmen Winter weniger ein und kannibalisieren damit nicht die entsprechenden Stundenpreise.
Weit weg vom Nullpunkt - und dann kam der März
Der fehlende Kannibalisierungseffekt war in Kombination mit anderen Fundamentaldaten der Grund, warum im Februar 2025 bei der börslichen Day-ahead-Graustromauktion, an der die ÜNB den Ökostrom aus Kleinanlagen vermarkten müssen, keine Lieferstunde in die negativen Preise rutschte. Das war erstmals seit Februar 2023 so. Nicht einmal in die Nähe des Nullpunkts kamen diesmal die Stundenpreise; sie blieben alle oberhalb von 3,2 Ct/kWh oder 32 Euro/MWh, lässt sich im Portal Energy Charts ermitteln.
Im März gab es allerdings demnach schon wieder einstellig negative Preise, so am 2. März von 14 Uhr an und am 5. März von 11 Uhr an.
Mehr als zweijähriges Hoch im Day ahead
Der Day-ahead-Monatsdurchschnitt stieg im Februar auf ein mehr als zwei Jahre nicht mehr erreichtes Hoch: Er kletterte gegenüber Januar 2025 von 11,41 auf 12,85 Ct/kWh. Zuletzt waren die Spotauktionen im Mittel im Dezember 2022 während der Energiekrise ausgefallen, nämlich bei 25,16 Ct/kWh.
Bedeutung für Staatssäckel und grüne Kraftwerksbetreiber
Das sind alles gute Nachrichten für das EEG-Konto und damit letztlich für die Steuerzahler sowie für die Anlagenbetreiber im geförderten Marktprämienmodell und deren Direktvermarkter. Klettern die Monatsmarktwerte Erneuerbarer über den individuellen Fördersatz von Anlagen über 100 kW Leistung, müssen die ÜNB deren Betreibern beziehungsweise Direktvermarktern keine Marktprämie auszahlen. Das schont das EEG-Konto, dessen Defizit der steuerfinanzierte Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes trägt.
Die Betreiber und Vermarkter größerer Erneuerbaren-Anlagen dürfen den Markterlös, der ihren garantierten Mindesterlös pro kWh („Anzulegender Wert“) übersteigt, behalten - das ist der Unterschied des Marktprämienmodells zu Differenzverträgen (CfD). Diese Regel gilt allerdings nur in jenen Stunden, in denen die Day-ahead-Preise positiv sind. Speisen sie während negativer Handelspreise ein, bekommen sie dafür keine Marktprämie und müssten am Spot noch dafür zahlen, um ihren Strom loszubekommen. Und der Fall ist im Februar 2025 gar nicht eingetreten.
Die Masse der kleineren Anlagenbetreiber, vor allem der Millionen privater PV-Anlagen, hat mit diesen Regelungen nichts zu tun: Sie erhalten in jedem Fall ihre gesetzlichen Fördersätze, unabhängig von negativen Handelspreisen oder der Höhe der Marktwerte.
Die Zeitreihen der Monatsmarktwerte von Januar 2011 bis Februar 2025 stehen auf einer Transparenzseite der ÜNB zur Verfügung.
Laut den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB), die den Ökostrom aus geförderten Kleinanlagen vermarkten, folgten Onshore- und Offshorewind mit ihren Februar-Monatsmarktwerten dem Solarstrom und stiegen in den zweistelligen Bereich pro kWh auf: Gegenüber Januar stieg der Marktwert von Windstrom vom Land von 8,51 auf 11,59 Ct/kWh. Windstrom von der See erlöste 11,74 Ct/kWh nach 9,7 Ct/kWh.
Photovoltaikstrom ließ zwar zeitgleich ein wenig im Wert nach und landete nach 11,51 Ct/kWh nur noch bei 11,1 Ct/kWh, er bleibt aber damit seit November 2024 deutlich im zweistelligen Bereich. PV-Anlagen speisen im sonnenarmen Winter weniger ein und kannibalisieren damit nicht die entsprechenden Stundenpreise.
Weit weg vom Nullpunkt - und dann kam der März
Der fehlende Kannibalisierungseffekt war in Kombination mit anderen Fundamentaldaten der Grund, warum im Februar 2025 bei der börslichen Day-ahead-Graustromauktion, an der die ÜNB den Ökostrom aus Kleinanlagen vermarkten müssen, keine Lieferstunde in die negativen Preise rutschte. Das war erstmals seit Februar 2023 so. Nicht einmal in die Nähe des Nullpunkts kamen diesmal die Stundenpreise; sie blieben alle oberhalb von 3,2 Ct/kWh oder 32 Euro/MWh, lässt sich im Portal Energy Charts ermitteln.
Im März gab es allerdings demnach schon wieder einstellig negative Preise, so am 2. März von 14 Uhr an und am 5. März von 11 Uhr an.
Mehr als zweijähriges Hoch im Day ahead
Der Day-ahead-Monatsdurchschnitt stieg im Februar auf ein mehr als zwei Jahre nicht mehr erreichtes Hoch: Er kletterte gegenüber Januar 2025 von 11,41 auf 12,85 Ct/kWh. Zuletzt waren die Spotauktionen im Mittel im Dezember 2022 während der Energiekrise ausgefallen, nämlich bei 25,16 Ct/kWh.
Bedeutung für Staatssäckel und grüne Kraftwerksbetreiber
Das sind alles gute Nachrichten für das EEG-Konto und damit letztlich für die Steuerzahler sowie für die Anlagenbetreiber im geförderten Marktprämienmodell und deren Direktvermarkter. Klettern die Monatsmarktwerte Erneuerbarer über den individuellen Fördersatz von Anlagen über 100 kW Leistung, müssen die ÜNB deren Betreibern beziehungsweise Direktvermarktern keine Marktprämie auszahlen. Das schont das EEG-Konto, dessen Defizit der steuerfinanzierte Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes trägt.
Die Betreiber und Vermarkter größerer Erneuerbaren-Anlagen dürfen den Markterlös, der ihren garantierten Mindesterlös pro kWh („Anzulegender Wert“) übersteigt, behalten - das ist der Unterschied des Marktprämienmodells zu Differenzverträgen (CfD). Diese Regel gilt allerdings nur in jenen Stunden, in denen die Day-ahead-Preise positiv sind. Speisen sie während negativer Handelspreise ein, bekommen sie dafür keine Marktprämie und müssten am Spot noch dafür zahlen, um ihren Strom loszubekommen. Und der Fall ist im Februar 2025 gar nicht eingetreten.
Die Masse der kleineren Anlagenbetreiber, vor allem der Millionen privater PV-Anlagen, hat mit diesen Regelungen nichts zu tun: Sie erhalten in jedem Fall ihre gesetzlichen Fördersätze, unabhängig von negativen Handelspreisen oder der Höhe der Marktwerte.
Die Zeitreihen der Monatsmarktwerte von Januar 2011 bis Februar 2025 stehen auf einer Transparenzseite der ÜNB zur Verfügung.

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Montag, 10.03.2025, 15:29 Uhr
Montag, 10.03.2025, 15:29 Uhr
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