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Enerige & Management > Smart Meter - Erneute Kritik an Preisobergrenzen im intelligenten Messwesen
Quelle: Shutterstock / Shcherbakov Ilya
SMART METER:
Erneute Kritik an Preisobergrenzen im intelligenten Messwesen
Mit den aktuellen Anpassungen des Messstellenbetriebsgesetzes wurde unter anderem die Preisobergrenze für den freiwilligen Smart-Meter-Einbau angepasst.
 
Jetzt ist es amtlich. Nachdem am 31. Januar 2025 der Bundestag mehrheitlich dem Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ zugestimmt hat, sind auch mehrere Anpassungen des Messstellenbetriebsgesetzes wirksam geworden.

Eine Regelung betrifft die Preisobergrenzen für den optionalen Einbau von intelligenten Messsystemen. Demnach dürfen Messstellenbetreiber für die vorzeitige Ausstattung einer Messstelle, die ohnehin aufgrund des jährlichen Verbrauchs in die Gruppe der Pflichteinbaufälle fällt, einmalig bis zu 100 Euro verlangen. Sofern ein Kunde, der nicht in eine Kategorie der Pflichteinbaufälle einzuordnen ist, den Einbau wünscht, darf der Messstellenbetreiber zusätzlich ein jährliches Entgelt von 30 Euro berechnen. Bislang waren die Kosten der Kunden, die in keine der Pflichteinbaukategorien fallen, auf einmalig 30 Euro und jährlich 20 Euro begrenzt.

Nach der Verabschiedung des Gesetzes hat der Verbraucherzentrale Bundesverband seine Kritik an der Regelung erneuert. Tom Janneck, der die Bereiche Energie und Bauen leitet, spricht von einer „drastischen Erhöhung der Kosten für einen Einbau auf Kundenwunsch“. Damit werde ein „falsches Signal“ gesetzt. „Den privaten Haushalten wird nicht nur der Zugang zu dynamischen Stromtarifen erschwert, sondern in der Folge auch der Überblick über den eigenen Stromverbrauch“, so Janneck. Vor diesem Hintergrund fordert er in einer Mitteilung des Verbands „Maßnahmen, die dieser Verbrauchergruppe eine kostengünstige und sichere Teilhabe an der Energiewende ermöglicht“.
 
Kritik von Seiten der Anbieter dynamischer Tarife
 
Die insbesondere für Haushalte relevanten Pflichteinbaufälle sind durch einen Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh definiert. Die Kosten für einen entsprechenden Zählpunkt dürfen jährlich nicht mehr als 120 Euro brutto betragen, von denen höchstens 80 Euro der Netzbetreiber und höchstens 40 Euro der Anschlussnutzer zu tragen hat. Auch die Betreiber von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW fallen unter die Pflichteinbaufälle.

Für eine Erhöhung der Preisobergrenzen haben sich die Messstellenbetreiber über Jahre hinweg stark gemacht und immer wieder argumentiert, dass die Preisobergrenzen nicht auskömmlich seien. Außerdem stelle der optionale Einbau die Messstellenbetreiber vor logistische Herausforderungen und mache eine Wege- und damit Kostenoptimierung der Montage kaum möglich.

Auf der anderen Seite haben Verbraucherschützer und Anbieter von dynamischen Tarifen die Anpassung der Preisobergrenzen immer wieder angeprangert. So hat die sogenannte Smart-Meter-Initiative, zu der sich Octopus Energy, Rabot Charge, Tibber und Ostrom zusammengeschlossen haben, seit dem vergangenen Herbst mehrfach die Behinderung eines großflächigen Rollouts intelligenter Messsysteme beklagt. Die Unternehmen, die sich selbst als „digitale Ökostromanbieter“ bezeichnen und ihre Geschäftsmodelle stark auf dynamische Tarife ausgerichtet haben, hatten betont, wer ein intelligentes Messsystem auf optionaler Basis bestelle, dürfe finanziell nicht stärker belastet werden als jemand, der im Rahmen des Pflicht-Rollout auf ein solches System umgerüstet wird.

Dem halten Befürworter einer Erhöhung der Preisobergrenze für den freiwilligen Einbau unter anderem entgegen, dass E-Mobilisten, Wärmepumpenutzer und PV-Anlagenbetreiber in der Regel ohnehin in die Pflichteinbaukategorien fallen. Außerdem hätten Haushalte mit einem geringen Verbrauch kaum Potenzial für eine Lastverschiebung und damit kaum netzdienliches Flexibilisierungspotenzial, auf welches dynamische Tarife ja gerade abzielten.
 

Fritz Wilhelm
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Montag, 03.02.2025, 16:43 Uhr

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