Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
SMART METER:
Ermächtigungslücke für die Bundesnetzagentur
Der Rollout intelligenter Messsysteme ist ein Dauerthema. Mittlerweile geht es um den Steuer-Rollout. Doch für das Steuern von Erzeugern fehlt noch ein regulatorischer Mosaikstein.
Dem Steuer-Rollout im intelligenten Messwesen steht im Grunde nichts im Wege. Steuerboxen sind zertifiziert, die Smart Meter
Gateways ja schon lange. Die Hardware sei also vorhanden und der Kommunikation der Hersteller zufolge auch verfügbar, sagte
Frank Borchardt, der beim Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE für die Entwicklung der Themen Digitalisierung und Metering
verantwortlich ist, im Gespräch mit E&M. Außerdem sei auch der regulatorische Rahmen gesetzt.
Ein „Aber“ kommt ihm dann doch über die Lippen: „Aufgrund des gesetzlichen Rahmens haben wir im Moment nur die Regulierung aufseiten der Verbraucher. Denn Paragraf 14a im Energiewirtschaftsgesetz und die zur Umsetzung getroffenen Festlegungen der Bundesnetzagentur beziehen sich nicht auf Erzeugungsanlagen.“ Der Paragraf 9 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beziehe sich zwar auf die Steuerung von Erzeugungsanlagen ab 7 kW. Es sei allerdings nirgends klar geregelt, wann eine Erzeugungsanlage gesteuert werde.
„Wir als FNN machen immer wieder darauf aufmerksam, dass dringend eine Ermächtigung der Bundesnetzagentur notwendig ist, um Klarheit zu schaffen“, so Borchardt. Darüber herrsche auch Einigkeit mit der Behörde. Aber diese müsste erst einmal aus dem Gesetz heraus den Auftrag bekommen, tätig zu werden. In diesem Zusammenhang verweist er auf den Paragrafen 14a EnWG, der sich auf steuerbare Verbrauchsanlagen bezieht. Zu dessen Ausgestaltung hat die Bundesnetzagentur schließlich zwei Festlegungen getroffen.
Man könne im Grunde auf der Regulierung der Verbraucher aufbauen. Allerdings sehe es im Moment nicht danach aus, dass es schnell gehen werde. „Die aktuelle EEG-Novelle enthält keinen Ansatzpunkt dafür“, so Borchardt. Dies sei sicherlich auch der komplexen Beziehung zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber geschuldet.
Das Steuern sei zwar von Anfang an ein zentrales Anliegen der Verteilnetzbetreiber gewesen. Während diese sich dann intensiv mit der Verbrauchsseite und dem Paragrafen 14a beschäftigt haben, habe sie das Problem der schnell steigenden Zahl von PV-Anlagen im Netz schlichtweg überholt. Diese Anlagen seien dann in den Fokus der Übertragungsnetzbetreiber geraten. Und jene sind nach dem Solarspitzengesetz dazu verpflichtet, die Fernsteuerung von PV-Anlagen zu gewährleisten.
Das vollständige Gespräch mit Frank Borchardt vom Forum Netztechnik / Netzbetrieb beim VDE lesen Sie in der Print-Ausgabe und im E-Paper von Energie & Management vom 1. Oktober.
Ein „Aber“ kommt ihm dann doch über die Lippen: „Aufgrund des gesetzlichen Rahmens haben wir im Moment nur die Regulierung aufseiten der Verbraucher. Denn Paragraf 14a im Energiewirtschaftsgesetz und die zur Umsetzung getroffenen Festlegungen der Bundesnetzagentur beziehen sich nicht auf Erzeugungsanlagen.“ Der Paragraf 9 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beziehe sich zwar auf die Steuerung von Erzeugungsanlagen ab 7 kW. Es sei allerdings nirgends klar geregelt, wann eine Erzeugungsanlage gesteuert werde.
„Wir als FNN machen immer wieder darauf aufmerksam, dass dringend eine Ermächtigung der Bundesnetzagentur notwendig ist, um Klarheit zu schaffen“, so Borchardt. Darüber herrsche auch Einigkeit mit der Behörde. Aber diese müsste erst einmal aus dem Gesetz heraus den Auftrag bekommen, tätig zu werden. In diesem Zusammenhang verweist er auf den Paragrafen 14a EnWG, der sich auf steuerbare Verbrauchsanlagen bezieht. Zu dessen Ausgestaltung hat die Bundesnetzagentur schließlich zwei Festlegungen getroffen.
Man könne im Grunde auf der Regulierung der Verbraucher aufbauen. Allerdings sehe es im Moment nicht danach aus, dass es schnell gehen werde. „Die aktuelle EEG-Novelle enthält keinen Ansatzpunkt dafür“, so Borchardt. Dies sei sicherlich auch der komplexen Beziehung zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber geschuldet.
Das Steuern sei zwar von Anfang an ein zentrales Anliegen der Verteilnetzbetreiber gewesen. Während diese sich dann intensiv mit der Verbrauchsseite und dem Paragrafen 14a beschäftigt haben, habe sie das Problem der schnell steigenden Zahl von PV-Anlagen im Netz schlichtweg überholt. Diese Anlagen seien dann in den Fokus der Übertragungsnetzbetreiber geraten. Und jene sind nach dem Solarspitzengesetz dazu verpflichtet, die Fernsteuerung von PV-Anlagen zu gewährleisten.
Das vollständige Gespräch mit Frank Borchardt vom Forum Netztechnik / Netzbetrieb beim VDE lesen Sie in der Print-Ausgabe und im E-Paper von Energie & Management vom 1. Oktober.
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 25.09.2025, 17:35 Uhr
Donnerstag, 25.09.2025, 17:35 Uhr
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