URTEIL:
Erfolgreiche Klage gegen Süwag-Netzentgelte
Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main darf die BMR-Service GmbH mit Sitz in Neuburg an der Donau die Netzentgelte der Frankfurter Süwag Energie AG weiterhin um 30 % kürzen.
Bisher hatte BMR die von der Süwag festgelegten Netznutzungsentgelte um 30 % gekürzt bezahlt, nachdem sich der Frankfurter
Versorger und Netzbetreiber geweigert hatte, die Berechnung der Netztarife offen zu legen. Durch das Urteil wurde nun festgelegt,
dass die Tarife solange weiter um 30 % reduziert bezahlt werden dürfen, bis die Süwag die Kalkulation darlegt und die Angemessenheit
beweist.Bei...
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Freitag, 07.03.2003, 16:21 Uhr
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