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Enerige & Management > Recht - Erdwärme beugt sich Urteil zu Geothermie im Rheinhafen Karlsruhe
Quelle: Shutterstock / sergign
RECHT:
Erdwärme beugt sich Urteil zu Geothermie im Rheinhafen Karlsruhe
Die Deutsche Erdwärme fügt sich einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Damit verbleibt das Explorationsgebiet um den Karlsruher Rheinhafen bei EnBW und Stadtwerken Karlsruhe.
 
Ende einer gerichtlichen Auseinandersetzung: Die „Deutsche ErdWärme“ (DEW) akzeptiert einen Spruch des Verwaltungsgerichts Karlsruhe und kämpft nicht länger um eine Lizenz für das Geothermie-Gebiet rund um den Karlsruher Rheinhafen. 

Die Klage richtete sich gegen das beim Regierungspräsidium Freiburg angesiedelte Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Bergamt). Dieses hatte das einst zusammenhängende Karlsruher Untersuchungsgebiet für Erdwärme, Sole und Lithium in zwei Flächen aufgeteilt. Und dies zu einem Zeitpunkt, als die DEW die Verlängerung ihrer alleinigen Lizenz beantragt hatte.

Mit der Aufteilung des Gebiets kamen so 2023 die Partner Energie Baden-Württemberg (EnBW) und Stadtwerke Karlsruhe im Westen der badischen Stadt zum Zuge. Dieser Teil umfasst auch das Gebiet des Rheinhafens, wo EnBW bereits das Rheinhafendampfkraftwerk (RDK) betreibt und dieses mit den Stadtwerken zu einem Geothermie-Heizwerk umfunktionieren möchte.

Gericht findet Verlängerungsantrag als zu spät eingereicht

Das Verwaltungsgericht resümierte, dass Erdwärme einen Verlängerungsantrag beim Bergamt im Regierungspräsidium eingereicht hatte. Dieser erfolgte drei Wochen vor Ablauf der befristeten bergrechtlichen Erlaubnis zum Aufsuchen der Bodenschätze. Das baden-württembergische Umweltministerium schaltete sich elf Tage vor Fristende ein. Die Mitteilung: Die befristete Erlaubnis erlösche, wenn die Behörde sie nicht innerhalb der Frist verlängert.

Das Regierungspräsidium meldete sich erst zwei Monate nach Fristende bei der Deutschen Erdwärme. Info: Die Erlaubnis sei erloschen, eine rückwirkende Verlängerung anders als früher unmöglich. Parallel hatte Freiburg die Teilung der Karlsruher Erkundungsfläche vorgenommen und das Rheinhafen-Areal EnBW und den Stadtwerken Karlsruhe zugeschlagen. Erdwärme blieb der Rest und das Nachsehen.

Das Verwaltungsgericht erkannte zwar an, dass Erdwärme einen „maßgeblichen Rechtsverlust“ dadurch erlitten habe, dass das Regierungspräsidium den Verlängerungsantrag nicht bis Fristende behandelte. Dass es zeitlich knapp wurde, sei aber auch ein Versäumnis des Geothermie-Unternehmens. Erdwärme hätte früher einreichen oder auch einen Eilrechtsantrag stellen können.

Geschäftsführer betont Gemeinsamkeiten mit EnBW und Stadtwerken

„Wir sind über das Urteil nicht glücklich“, sagt Erdwärme-Geschäftsführer Herbert Pohl im Gespräch mit dieser Redaktion. Die nächste Instanz dennoch nicht anzurufen sei so zu verstehen, dass „wir jetzt das überragende Ziel für Karlsruhe darin sehen, das Wärmenetz zu dekarbonisieren“. Es sei „im Sinne aller Beteiligten“, dass die Planungen weiterlaufen und die Deutsche Erdwärme nicht ihre Rechtsmittel ausschöpfe.

Die DEW hatte nach der Zweiteilung der Karlsruher Erkundungsfläche noch die Lizenz für einen Großteil des Stadtgebiets sowie Flächen der angrenzenden Kommunen im Norden (Stutensee und Weingarten) und Süden (Rheinstetten und Ettlingen) behalten. Allerdings ist nicht ausgemacht, ob der über Geothermie zu deckende Wärmebedarf überhaupt für mehrere Heizkraftwerke in einem engen Radius ausreicht. „Es gibt dort kein unbegrenztes Potenzial an Geothermie-Projekten“, so Herbert Pohl.

Der Erdwärme-Geschäftsführer geht davon aus, dass die gesplitteten Bereiche jeweils über ein Potenzial von 20 bis 30 MW thermischer Leistung verfügten, die eine Jahresproduktion von jeweils etwa 150 bis 300 Millionen kWh Wärme ermöglichen könnten. Die Entwicklung eines eigenen Standorts in den lizenzierten Gebieten sei von vielen Überlegungen abhängig, nicht zuletzt von der Anbindung an das Wärmenetz des örtlichen Versorgers. Die Deutsche Erdwärme wolle nun Gespräche mit den Stadtwerken aufnehmen, um Kooperationsmöglichkeiten in Karlsruhe auszuloten.

EnBW und die Stadtwerke Karlsruhe nahmen zunächst keine Stellung zu der Anfrage, wie sie das Urteil aufnehmen und welche Schritte die Unternehmen nun bei ihren eigenen Rheinhafen-Plänen unternehmen wollen. Die offizielle Frist für die Möglichkeit der Deutschen Erdwärme, das Oberverwaltungsgericht in der Sache anzurufen, ist ohnehin noch nicht ganz abgelaufen. Die Aussagen von Herbert Pohl dazu sind allerdings eindeutig.
 

Volker Stephan
© 2025 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 21.08.2025, 17:11 Uhr

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