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Enerige & Management > IT - Eon-Tochter macht Energiemanagement gesetzeskonform
Quelle: Pixabay / Alex Csiki
IT:
Eon-Tochter macht Energiemanagement gesetzeskonform
„gridX“ erklärt sich zum Vorreiter bei der Einhaltung des Solarstromgesetzes. Die Eon-Tochter hat die Anforderungen von §9 EEG in sein Energiemanagement-System integriert.
 
Das Solarspitzengesetz 2025 stellt technische Anforderungen an Erneuerbare-Energien-Anlagen. So müssen PV-, KWK- und Windkraftanlagen mit einer Leistung von über 2 kW, die nach dem 25. Februar dieses Jahres installiert wurden, mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet und fernsteuerbar sein. Anlagen, bei denen noch kein intelligentes Messsystem installiert ist, werden in ihrer Einspeiseleistung auf 60 Prozent begrenzt.

Diese Vorgabe hat Gridx nach eigenen Angaben in seinem Energiemanagement-System umgesetzt. Gleichzeitig sei auch eine Preisoptimierung für sogenannte Time-of-Use-Tarife in Kombination mit der §-9-konformen Steuerung möglich. Bei den Time-of-Use-Tarifen handelt es sich um tageszeitabhängige Verträge, mit NT- (Niedertarif) und HT-(Hochtarif)Preisen. Solche Synergien seien nur durch ein lokal installiertes Gateway zu realisieren, das die Energieanlagen und Geräte sowie die Signale der Netzbetreiber und des Marktes zusammenführt, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.

Gridx habe nicht nur die nötigen Softwarekomponenten an die Fähigkeiten der angeschlossenen Hardware angepasst, sondern auch einen Konfigurationsprozess entwickelt. Über diesen könnten Kunden mit Anlagen, die § 9 EEG unterliegen, bei der Konfiguration eines Wechselrichters automatisch eine 60-prozentige Einspeisebegrenzung anwenden. Demnach könnten über das eigene Energiemanagement-System Förderfähigkeit, Regelungsebene und wechselrichterspezifische Parameter eingestellt werden, wirbt die Eon-Tochter für ihre Plattform mit dem Namen „Xenon“.

Mit der Umsetzung des §14a EnWG zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ist auch die Anforderungen verbunden, Einspeisung und Entnahme aus dem Netz dynamisch zu variieren. In einer Festlegung zur Ausgestaltung von §14a EnWG hat die Bundesnetzagentur allerdings erklärt, dass eine Mindestbezugsleistung von 4,2 kW jederzeit gewährleistet bleibe. Diese Funktionalität werde Gridx als nächstes Produktmerkmal einführen.
 
 

Fritz Wilhelm
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Dienstag, 22.07.2025, 16:17 Uhr

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