URTEIL:
Eon darf weiter mixen
Das Landgericht Hamburg hat heute eine einstweilige Verfügung gegen die Münchener Eon Energie AG vollständig aufgehoben.
Die Hamburger HH-EL Hansestrom GmbH hatte im vergangenen Dezember vor Gericht erwirkt, dass Eon ihre Mixpower-Werbekampagne
aussetzen muss. Nach Ansicht des Stromhandelsunternehmens gaukle der Münchener Konzern den Kunden vor, tatsächlich ihren Strommix
selbst bestimmen zu können. Das Landgericht Hamburg gab den Hamburgern zunächst Recht. Nach der heutigen mündlichen Verhandlung
allerdings...
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Montag, 28.01.2002, 17:10 Uhr
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