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Enerige & Management > Wasserstoff - Entwurf für EnWG-Novelle findet positives Echo
Quelle: Shutterstock / r.classen
WASSERSTOFF:
Entwurf für EnWG-Novelle findet positives Echo
Die Fernleitungsnetzbetreiber im FNB Gas begrüßen den Gesetzesentwurf, mit dem die zweite Stufe der Entwicklung eines deutschlandweiten Wasserstoffnetzes gesetzlich verankert wird.
 
Mit der Regelung werde die Beschleunigung des Wasserstoff-Markthochlaufes weiter unterstützt, heißt es in einer Stellungnahme von FNB zum Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes. Das Zusammenführen der Netzentwicklungsplanung für das Erdgas- und das zukünftige Wasserstoffnetz entspreche den bisherigen Erfahrungen der Fernleitungsnetzbetreiber, wonach beide Prozesse vielfältige Wechselwirkungen und Abhängigkeiten aufweisen und daher effizient nur in einem einheitlichen integrierten Netzplanungsprozess durchgeführt werden könnten.

Die vorgesehene Einrichtung einer Koordinierungsstelle trägt nach Ansicht der Netzbetreiber einem einheitlichen Prozess Rechnung. Ihr sollen zukünftig neben koordinierenden auch prozessseitige Funktionen in der Kommunikation zukommen sowie das Vorhalten von Netzdaten. Die bisherige Abstimmungsfunktion von FNB Gas für die Netzplanung werde damit um die Wasserstoffnetzplanung erweitert.

Die Koordinierungsstelle soll in Zukunft auch dafür sorgen, dass weitere potenzielle regulierte Wasserstoffnetzbetreiber gesetzeskonform und diskriminierungsfrei an der Wasserstoffnetzplanung teilnehmen können. FNB Gas will zeitnah die entsprechenden Strukturen schaffen, um den gesetzlichen Fristen mit Blick auf den nächsten Netzentwicklungsplan Rechnung zu tragen.

VKU: Verbesserungsbedarf bei Finanzierung

Für den Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) erklärte zum Änderungsentwurf Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Die Vorlage des Referentenentwurfs ist ein wichtiges Signal für die Wasserstoffwirtschaft. Wir begrüßen, dass es künftig eine gemeinsame Netzentwicklungsplanung für Erdgas und Wasserstoffnetze geben wird.“

Die darin enthaltene Feststellung, dass „die Realisierung und der Betrieb dieser Vorhaben einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient“ sieht Liebing sehr positiv. Es bedeute, dass diesen Vorhaben bei planungsrechtliche Abwägungsentscheidungen grundsätzlich Vorrang einzuräumen ist. Das werde dem Wasserstoffmarkthochlauf zuträglich sein.

Schwammig bleibt der Entwurf aus VKU-Sicht aber bezüglich der Weiterentwicklung der nachgelagerten Netze. „Wir setzen uns dafür ein, dass die Transformationspläne der Verteilernetzbetreiber Eingang in den Szenariorahmen und damit die Netzentwicklungsplanung finden. Dies erlaubt die clevere Verzahnung von Bottom-up- und Top-down-Planungen“, so der Hauptgeschäftsführer.

Auch würden wichtige Fragen der Finanzierung ausgeklammert. „Hier drängen wir auf Klarheit und gleiche Regeln für Wasserstofftransportnetzbetreiber sowie nachgelagerte Netzbetreiber, die nicht Teil des Kernnetzes sind.“
 

Günter Drewnitzky
Redakteur
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Dienstag, 24.10.2023, 10:59 Uhr

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