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Enerige & Management > Stromnetz - Entlastung für E-Mobilisten und Speicherbetreiber
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
STROMNETZ:
Entlastung für E-Mobilisten und Speicherbetreiber
Betreiber von Ladesäulen für E-Autos und Stromspeichern sollen von Bürokratie und Steuerpflichten entlastet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.
 
Unter anderem will die Ampel-Regierung klar regeln, dass Nutzer von Elektrofahrzeugen beim bidirektionalem Laden steuerrechtlich nicht zu Versorgern werden und damit Steuern zahlen müssen. Auch bei Stromspeichern soll eine doppelte Besteuerung „umfassend vermieden“ werden, heißt es in dem Entwurf.

Der Nationale Normenkontrollrat beziffert in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf die Entlastung der Wirtschaft durch den Wegfall von Bürokratiekosten auf 15,4 Millionen Euro pro Jahr. So gelte etwa künftig als maßgeblicher Versorger und Steuerschuldner derjenige, der eine Ladesäule betreibt. „Damit entfallen künftig komplizierte Einzelfallprüfungen von komplexen vertraglichen Geschäftsmodellen“, schreibt das Gremium.

Für das bidirektionale Laden, also den Ladevorgang in beide Richtungen, beispielsweise von der heimischen Photovoltaikanlage zum Elektrofahrzeug und vom Elektrofahrzeug zu heimischen Elektrogerätschaften, würden „klare Vorgaben geschaffen“, schreibt der Normenkontrollrat weiter und erklärt: „Diese verhindern, dass Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen zu Versorgern und Steuerschuldnern werden.“ Stromspeicher würden mit dem Gesetzentwurf technologieoffen neu definiert, Mehrfachbesteuerungen für ein- und ausgespeisten Strom vermieden.
 

Günter Drewnitzky
Redakteur
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Freitag, 26.07.2024, 15:55 Uhr

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