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Enerige & Management > Regulierung - Energieversorger Steag klagt gegen Wettbewerbsverzerrung
Quelle: Steag
REGULIERUNG:
Energieversorger Steag klagt gegen Wettbewerbsverzerrung
Steag Iqony klagt gegen regulatorische Eingriffe, die nach seiner Auffassung die Marktbedingungen verzerren und Investitionen gefährden.
 
Steag Iqony hat juristische Schritte gegen regulatorische Eingriffe der Bundesnetzagentur eingeleitet, die aus Sicht des Unternehmens zu Marktverzerrungen führen. Gegenüber der Börsen-Zeitung vom 20. Februar erklärte das in Essen ansässige Unternehmen, dass aktuelle politische Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit konventioneller Kraftwerke beeinträchtigen und Investitionen in die Energieerzeugung erschweren.

Andreas Reichel, Geschäftsführer und Arbeitsdirektor der Steag Iqony Group, kritisierte laut der Berichterstattung, dass Backup-Kraftwerke nicht angemessen vergütet würden. Als sogenannte Reservekraftwerke müssten sie stets betriebsbereit sein, um gegebenenfalls das Netz zu stabilisieren. Es gäbe hierfür zwar eine Kostenerstattung, aber „keinerlei Unternehmerlohn“, argumentierte Reichel.

Reservekraftwerke auch gegen Stromspitzenpreise

Er mahnte: „Ohne eine faire Vergütung für Reservekapazitäten gefährden wir die Stabilität des Energiemarktes und setzen die Versorgungssicherheit aufs Spiel“. Die bestehenden Vorschriften seien einseitig auf erneuerbare Energien ausgerichtet, ohne die Rolle konventioneller Kraftwerke ausreichend zu berücksichtigen. Dies führe zu erheblichen Investitionsrisiken und schaffe Unsicherheit für Energieversorger. Die bestehenden Marktregulierungen würden Wettbewerbsverzerrungen begünstigen und Investitionen in fossile Kraftwerke behindern.

Reichel forderte eine klare gesetzliche Regelung für Backup-Kraftwerke, um Engpässe im Netz zuverlässig abzufangen. „Ohne stabile Reservekapazitäten riskieren wir kritische Lücken in der Energieversorgung“, erklärte der Steag-Chef. Sein Vorschlag ist, die Reservekraftwerke zeitlich begrenzt einzusetzen, etwa wenn der Day-Ahead-Strompreis an der Börse länger als drei Stunden über 150 Euro/MWh liegt. Für die Stromverbraucher hätte dies einen preisdämpfenden Effekt. Zugleich könnten die Kraftwerksbetreiber Geld verdienen, das sie für Investitionen benötigen − etwa für die geplanten wasserstofffähigen Backup-Gaskraftwerke. 

Mit der Entscheidung, den juristischen Weg einzuschlagen, will die Steag, einst der größte deutsche Betreiber von Steinkohlekraftwerken, die Debatte über eine ausgewogene Regulierung anstoßen. Ziel sei es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl Klimaschutzanforderungen als auch wirtschaftlichen Interessen gerecht werden. Steag sieht den Rechtsstreit als notwendigen Schritt, um Planungssicherheit für Energieunternehmen zu erreichen, erklärte Reichel gemäß der Zeitung. 

Gesetzeslage auch nachteilig aus internationaler Sicht

Das Energieunternehmen betont, dass die derzeitige Gesetzeslage nicht nur deutsche Energieversorger benachteilige, sondern auch im internationalen Vergleich zu Nachteilen führe. Die Unsicherheiten, die durch die Regulierung entstehen, könnten sich langfristig negativ auf den Standort Deutschland auswirken.

Der Rechtsstreit von Steag hat über das Unternehmen hinaus Bedeutung für die gesamte Energiebranche. Auch Stadtwerke und andere Versorger beobachten die Entwicklungen genau, da die Entscheidungen direkten Einfluss auf künftige Investitionen und Marktbedingungen haben könnten. Steag fordert eine stärkere Einbindung der betroffenen Unternehmen in politische Entscheidungsprozesse. 

In den kommenden Monaten wird sich zeigen, ob die juristischen Schritte von Steag zu Änderungen in der politischen Regulierung führen. Die Debatte um eine faire Marktgestaltung bleibt weiterhin zentral für die Energiebranche.
 

Davina Spohn
Redakteurin
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Freitag, 21.02.2025, 12:07 Uhr

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