WINDKRAFT OFFSHORE:
Endgültiger Rückbau alter Offshore-Windparks wahrscheinlich
Der Präsident des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie, Helge Heegewaldt, hält die Offshore-Ziele für realistisch. In Einzelfällen werde es wohl aber auch Rückbau geben.
Helge Heegewaldt, der Präsident des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), hält einen Weiterbetrieb des alten
288-MW-Nordsee-Windparks “Butendiek” vor Sylt für momentan ausgeschlossen. In einem Interview in der Druckausgabe von Energie & Management, die am 2. September erscheint, sagte er auf die Frage, warum die Flächen der alten Windparks “Butendiek” und “Dan Tysk” im
BSH-Entwurf für den Flächenentwicklungsplan Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) “nach Ablauf der Genehmigungsdauer nicht
als Fläche für die Nachnutzung (als Windpark) festgelegt” werden soll: “Im Moment rechnet keiner damit, dass ‚Butendiek‘ nach
Ende der Betriebsdauer weiterbetrieben wird.” Und an anderer Stelle: “Eine Nachnutzung für ‚Butendiek‘ würden wir (...) eher
skeptisch sehen.”
Heegewaldt, dessen Behörde den Entwurf im Juni vorgelegt hatte, begründete die Nichtfestlegung mit “Bedenken aufgrund von − tatsächlich von uns nicht erwarteter − erhöhter Scheuchwirkung auf den Seetaucher in einem seiner Hauptkonzentrationsgebiete”. Der Naturschutzbund (Nabu) hatte “Butendiek” aus solchen artenschutzrechtlichen Gründen gerichtlich bekämpft, durchaus mit Zwischenerfolgen, die aber nicht zur Abschaltung des Windparks führten (wir berichteten). Auf die Windparks “Dan Tysk” und “Sandbank” im selben Sylt-Cluster N-5 ging Heegewaldt nicht ausdrücklich ein.
Der Entwurf des Flächenentwicklungsplans AWZ soll nach Auswertung einer Konsultation noch in diesem Jahr in Kraft treten. Im Zentrum stehen neue Flächenfestlegungen für insgesamt 70.000 MW Offshore-Windkraft, das ist das gesetzliche Ziel für das Klimaneutralitätsjahr 2045. Die raumordnerischen Festlegungen des Flächenentwicklungsplans AWZ sind eine rechtliche Basis für Einzelgenehmigungen von Windparks und Leitungsanbindungen zwischen 12 und 200 Seemeilen von der Küste entfernt.
Optimismus für 30.000 MW
Der Behördenpräsident betonte die Entschiedenheit seiner Behörde, die gesetzlichen Ausbauziele einzuhalten. Mit Bezug auf das Zwischenziel für 2030 sagte er: “Wir tun alles und sind guter Dinge, dass diese 30 Gigawatt auch kommen.” Das Ziel entspricht mehr als einer Verdreifachung der in Betrieb befindlichen Windpark-Leistung.
Die östliche Deutsche Bucht “insgesamt”, in der die besagten Windparks und jene des Helgoland-Clusters liegen, sei “aber unverzichtbar für die Energiewende. Da muss man sehen, wie man die Nachnutzung der älteren Windparks abstimmt auf das mögliche Ziel, kleinere zu großen Parks zusammenzufassen. Das ist ein Zielkonflikt. (...) Das wird uns auch in den nächsten Flächenentwicklungsplänen noch beschäftigen.”
Das vollständige Interview erscheint am 2. September in der gedruckten Ausgabe und im E-Paper von E&M. Darin befragt E&M Heegewaldt unter anderem auch
Heegewaldt, dessen Behörde den Entwurf im Juni vorgelegt hatte, begründete die Nichtfestlegung mit “Bedenken aufgrund von − tatsächlich von uns nicht erwarteter − erhöhter Scheuchwirkung auf den Seetaucher in einem seiner Hauptkonzentrationsgebiete”. Der Naturschutzbund (Nabu) hatte “Butendiek” aus solchen artenschutzrechtlichen Gründen gerichtlich bekämpft, durchaus mit Zwischenerfolgen, die aber nicht zur Abschaltung des Windparks führten (wir berichteten). Auf die Windparks “Dan Tysk” und “Sandbank” im selben Sylt-Cluster N-5 ging Heegewaldt nicht ausdrücklich ein.
Der Entwurf des Flächenentwicklungsplans AWZ soll nach Auswertung einer Konsultation noch in diesem Jahr in Kraft treten. Im Zentrum stehen neue Flächenfestlegungen für insgesamt 70.000 MW Offshore-Windkraft, das ist das gesetzliche Ziel für das Klimaneutralitätsjahr 2045. Die raumordnerischen Festlegungen des Flächenentwicklungsplans AWZ sind eine rechtliche Basis für Einzelgenehmigungen von Windparks und Leitungsanbindungen zwischen 12 und 200 Seemeilen von der Küste entfernt.
Optimismus für 30.000 MW
Der Behördenpräsident betonte die Entschiedenheit seiner Behörde, die gesetzlichen Ausbauziele einzuhalten. Mit Bezug auf das Zwischenziel für 2030 sagte er: “Wir tun alles und sind guter Dinge, dass diese 30 Gigawatt auch kommen.” Das Ziel entspricht mehr als einer Verdreifachung der in Betrieb befindlichen Windpark-Leistung.
Die östliche Deutsche Bucht “insgesamt”, in der die besagten Windparks und jene des Helgoland-Clusters liegen, sei “aber unverzichtbar für die Energiewende. Da muss man sehen, wie man die Nachnutzung der älteren Windparks abstimmt auf das mögliche Ziel, kleinere zu großen Parks zusammenzufassen. Das ist ein Zielkonflikt. (...) Das wird uns auch in den nächsten Flächenentwicklungsplänen noch beschäftigen.”
Das vollständige Interview erscheint am 2. September in der gedruckten Ausgabe und im E-Paper von E&M. Darin befragt E&M Heegewaldt unter anderem auch
- zu seinen Konsequenzen aus den verzögerten Netzanschlüssen fürs Jahr 2030,
- zur Nutzungskonkurrenz zwischen Windkraft und Marine
- sowie zu Repowering, Nachnutzung und Zusammenlegung von alten Windpark-Flächen.
© 2024 Energie & Management GmbH
Dienstag, 27.08.2024, 11:00 Uhr
Dienstag, 27.08.2024, 11:00 Uhr
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