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EnBW und EWE wollen längere Prüffrist
Die Karlsruher EnBW AG und die Oldenburger EWE AG haben das Bundeskartellamt um eine Verlängerung der kartellrechtlichen Prüfungsfrist bis zum 15. Juni gebeten.
Das Bundeskartellamt hatte im Rahmen der geplanten Übernahme von 26 % der EWE-Anteile durch die EnBW die kartellrechtliche
Prüfungsfrist im Dezember 2008 erstmals bis zum 9. März verlängert. Die erneute Fristverlängerung sei nach Auffassung der
beiden Unternehmen nötig, um mehr Zeit für die Ausarbeitung und Bewertung möglicher Zusagen im Hinblick auf die geplante...
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Donnerstag, 26.02.2009, 15:24 Uhr
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